Buchführung und Bilanzierung
Lektion 9: Eigenkapital
Buchhaltung kostenlos online lernen Beispiele, Erklärung, Buchungssätze, Übungen
Eigenkapital ist die zentrale Größe für Stabilität, Finanzierungskraft und Kennzahlen eines Unternehmens. In dieser Einheit lernst du die Zusammensetzung, den Ausweis nach Rechtsform, typische Buchungssätze sowie Besonderheiten bei Einlagen, Entnahmen und Gewinnverwendung.
📚 Lernziele
- Du verstehst, was Eigenkapital ist und woraus es besteht.
- Du kennst die Unterschiede nach Rechtsformen (Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft).
- Du kannst den Ausweis des Eigenkapitals im Jahresabschluss einordnen.
- Du beherrschst typische Buchungssätze zu Einlagen, Entnahmen und Gewinnverwendung.
- Du erkennst Sonderfälle (negatives EK, negative Kapitalanteile, verdeckte Einlagen).
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1) Grundlagen: Was ist Eigenkapital?
Definition
Eigenkapital sind die dem Unternehmen von den Eigentümern zur Verfügung gestellten und im Unternehmen behaltenen Mittel. Typische Bestandteile sind:
- eingezahltes Kapital (z. B. Stamm-/Grundkapital)
- Rücklagen (Kapital- und Gewinnrücklagen)
- Gewinn-/Verlustvorträge
- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Eigenkapital als Residualgröße
Eigenkapital = Vermögen − Schulden
Wichtig: Eigenkapital ist keine „frei bewertete“ Größe. Es ergibt sich als Differenz aus bewerteten Vermögensgegenständen (Aktiva) und Schulden (Fremdkapital).
2) Eigenkapital nach Rechtsformen
A) Einzelunternehmer
Eigenkapitalentwicklung (Kapitalrechnung):
Kapital zu Beginn
+ Einlagen
− Entnahmen
+/− Jahresergebnis
= Kapital am Ende
Beispiel-Bilanz (vereinfacht):
| Aktiva | EUR | Passiva | EUR |
|---|---|---|---|
| Vermögensgegenstände | 200.000 | Schulden | 40.000 |
| Eigenkapital | 160.000 | ||
| Summe | 200.000 | Summe | 200.000 |
Ausweis häufig als Summe möglich; für Transparenz empfiehlt sich eine Gliederung nach Anfangskapital, Einlagen, Entnahmen und Ergebnis.
B) Personengesellschaft (OHG/KG)
variable Kapitalkonten
Einlagen/Entnahmen je Gesellschafter
Sonderregeln KG
OHG/KG (ohne § 264a HGB)
- Kapitalanteile können zusammengefasst werden
- bei KG: Trennung Komplementär/Kommanditist möglich
- je Gesellschafter i. d. R. variables Kapitalkonto
Personengesellschaft nach § 264a HGB (z. B. GmbH & Co. KG)
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile
II. Rücklagen
III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Bei Kommanditisten werden Gewinnanteile bis zur „bedungenen Einlage“ dem Kapitalanteil zugerechnet. Darüber hinaus kann Fremdkapitalcharakter vorliegen (separate Ausweis-/Kontenlogik).
Sonderfall Verluste: Übersteigt ein Verlust den Kapitalanteil, werden nicht gedeckte Verlustanteile (je nach Gesellschaftergruppe) als Aktivposten ausgewiesen.
C) Kapitalgesellschaft (GmbH/AG)
Gliederung nach § 266 Abs. 3 HGB:
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital (GmbH: Stammkapital)
II. Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage
2. Rücklage für Anteile ...
3. Satzungsmäßige Rücklagen
4. Andere Gewinnrücklagen
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Negatives EK: Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgezehrt, wird der „Nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag“ als Aktivposten ausgewiesen.
3) Bilanzierung: Ansatz, Gliederung, Bewertung
Ansatz
- ✅ Ansatzpflicht: Eigenkapital ist in der Bilanz auszuweisen (Bilanzpflicht nach HGB).
- ✅ Gliederungspflichten: Ausweis und Untergliederung hängen von der Rechtsform ab (z. B. § 266 HGB bei Kapitalgesellschaften).
Bewertung
Das Eigenkapital wird nicht als eigener Bewertungsgegenstand bewertet. Es ist eine Residualgröße und wird durch die Bewertung der Aktiv- und Passivposten beeinflusst.
Bewertungsgrundsätze mit EK-Wirkung
- Anschaffungs-/Herstellungskostenprinzip
- Niederstwertprinzip (z. B. Abschreibungen mindern Gewinn und EK)
- Bewertungsmethoden (z. B. FIFO/LIFO bei Vorräten) beeinflussen Ergebnis und EK
Beispiel (didaktisch)
Unterschiedliche Vorratsbewertung kann das Periodenergebnis beeinflussen. Ein höheres Ergebnis erhöht (bei gleicher Ausschüttung) das Eigenkapital, ein niedrigeres Ergebnis mindert es.
4) Typische Buchungssätze zum Eigenkapital
A) Einzelunternehmer
1) Einlage (bar):
Bank 20.000 €
an Eigenkapital 20.000 €
2) Private Entnahme (laufend):
Privatentnahmen 15.000 €
an Bank 15.000 €
Umbuchung Entnahmen im Jahresabschluss:
Eigenkapital 15.000 €
an Privatentnahmen 15.000 €
3) Jahresabschluss (Gewinn):
GuV 50.000 €
an Eigenkapital 50.000 €
4) Jahresabschluss (Verlust):
Eigenkapital 30.000 €
an GuV 30.000 €
B) Personengesellschaft (OHG/KG)
1) Einlage Gesellschafter X:
Bank 50.000 €
an Kapitalanteil Gesellschafter X 50.000 €
2) Entnahme Gesellschafter X (laufend):
Privatkonto Gesellschafter X 10.000 €
an Bank 10.000 €
Umbuchung Entnahmen im Jahresabschluss:
Kapitalanteil Gesellschafter X 10.000 €
an Privatkonto Gesellschafter X 10.000 €
3) Gewinnanteil (persönlich haftender Gesellschafter):
GuV 25.000 €
an Kapitalanteil Gesellschafter X 25.000 €
In vielen Personengesellschafts-Abschlüssen wird der Gewinnanteil direkt auf Kapitalkonten gebucht. Die genaue Darstellung hängt von Rechtsform und Abschlussgliederung ab.
C) Kapitalgesellschaft (GmbH)
1) Einzahlung Stammkapital mit Agio (Beispiel):
Bank 100.000 €
an Gezeichnetes Kapital 25.000 €
an Kapitalrücklage 75.000 €
2) Jahresüberschuss (Abschlussbuchung):
GuV 40.000 €
an Jahresüberschuss 40.000 €
3) Gewinnverwendung (5% gesetzliche Rücklage, Rest Gewinnvortrag):
Jahresüberschuss 40.000 €
an Gesetzliche Rücklage 2.000 €
an Gewinnvortrag 38.000 €
4) Gewinnausschüttung (Beschluss + Zahlung):
Gewinnvortrag 20.000 €
an Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern 20.000 €
Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern 20.000 €
an Bank 20.000 €
Verdeckte Einlage (Beispiel)
Gesellschafter überträgt eine Maschine (Marktwert 30.000 €) unentgeltlich an die GmbH.
Variante A (erfolgsneutral):
Maschine 30.000 €
an Kapitalrücklage 30.000 €
Variante B (erfolgswirksam):
Maschine 30.000 €
an Sonstige betriebliche Erträge 30.000 €
Beide Varianten erhöhen das Eigenkapital; der „Weg“ unterscheidet sich (direkt über Kapitalrücklage vs. über Ergebnis).
5) Spezialthemen
A) Einbringung Einzelunternehmen in GmbH (Buchwerte – didaktisches Beispiel)
Ausgangssituation Einzelunternehmen: Wirtschaftsgüter 200.000 €, Rückstellungen 40.000 €, EK 160.000 €.
Eröffnungsbilanz GmbH (vereinfachtes Beispiel):
| Aktiva | EUR | Passiva | EUR |
|---|---|---|---|
| Wirtschaftsgüter | 200.000 | Rückstellungen | 40.000 |
| Stammkapital | 25.000 | ||
| Kapitalrücklage | 135.000 | ||
| Summe | 200.000 | Summe | 200.000 |
Das bisherige Eigenkapital „wandert“ bei der GmbH typischerweise in eine Kombination aus Stammkapital und Kapitalrücklage (je nach Ausgestaltung der Einbringung/Gründung).
B) Negativer Kapitalanteil (KG, § 264a HGB – Ausweislogik)
Wenn ein Kommanditist durch Verluste/Entnahmen rechnerisch negativ wird, wird der nicht gedeckte Anteil als Aktivposten ausgewiesen (als „letzter Posten“ auf der Aktivseite).
📝 Übungsaufgaben
Übung 1: Einzelunternehmer – Eigenkapitalentwicklung
- Anfangskapital 01.01.2025: 80.000 €
- Einlagen: 20.000 € (bar)
- Entnahmen: 30.000 € (bar)
- Jahresgewinn lt. GuV: 50.000 €
Aufgaben:
- Eigenkapital am 31.12.2025 berechnen
- Buchungssätze: Einlage, Entnahme (laufend + Abschluss), Gewinnverbuchung
Lösung (Kontrollrechnung):
Anfangskapital 80.000 €
+ Einlagen 20.000 €
- Entnahmen -30.000 €
+ Jahresgewinn +50.000 €
= Endkapital 120.000 €
Übung 2: GmbH-Gründung und Gewinnverwendung
- Einzahlung: 100.000 €
- Stammkapital: 25.000 €
- Jahresüberschuss: 40.000 €
- 5% gesetzliche Rücklage, Rest Gewinnvortrag
Aufgaben:
- Eröffnungsbilanz mit Eigenkapitalgliederung
- Buchungssätze: Einzahlung (Stammkapital + Agio), Jahresabschluss, Gewinnverwendung
Übung 3: KG mit Kommanditist (§ 264a HGB)
- Kapitalanteil K zu Jahresbeginn: 50.000 €
- Bedungene Einlage: 60.000 €
- Gewinnanteil: 20.000 €
- Entnahme: 15.000 €
Aufgaben:
- Kapitalanteil am Jahresende berechnen
- Buchungen: Gewinnanteil und Entnahme
- Zusatz: Behandlung weiterer Gewinne bei Erreichen der bedungenen Einlage
Übung 4: Verdeckte Einlage
Gesellschafter überträgt Maschine (Marktwert 30.000 €) unentgeltlich an GmbH, ohne Kapitalerhöhung.
- Zwei Buchungsvarianten darstellen (erfolgsneutral vs. erfolgswirksam)
- Auswirkung auf Eigenkapital erläutern
- Bilanzpolitische Überlegung bei niedrigem Gewinn
Übung 5: Negativer Kapitalanteil (KG, persönlich haftender Gesellschafter)
- Kapitalanteil zu Jahresbeginn: 10.000 €
- Verlustanteil: 35.000 €
- keine Einlagen/Entnahmen
- Kapitalanteil am Jahresende berechnen
- Buchung des übersteigenden Verlusts
- Ausweis in der Bilanz (Aktivseite: nicht gedeckter Verlustanteil)
Eigenkapital
- Eigenkapital (EK) ist der Teil des Kapitals, das dem Unternehmen durch seine Gesellschafter zeitlich unbefristet zur Verfügung gestellt wird und keiner Rückzahlungsverpflichtung unterliegt.
- EK entsteht durch Einlagen der Gesellschafter oder durch thesaurierte (einbehaltene) Gewinne.
- EK ist eine Residualgröße (Differenz) von Vermögen abzüglich des Fremdkapitals und der passiven Rechnungsabgrenzugsposten (PRAP).
- Das EK ist das Reinvermögen des Unternehmens.
Eigenkapital in der Handelsbilanz – Bilanzierung und Gestaltung bei Kapital- und Personenhandelsgesellschaften (PHG)
1. Aufgaben des Eigenkapitals und Problematik der Kapitalabgrenzung
Das Eigenkapital übernimmt zentrale Funktionen in der Rechnungslegung: Es dient als Haftungsmasse, ist Indikator für die finanzielle Stabilität und maßgeblich für das Rating bei Kreditvergaben. Die zutreffende Abgrenzung des Eigenkapitals ist jedoch in der Praxis häufig fehleranfällig. Bei Personenhandelsgesellschaften (PHG) treten insbesondere bei der sachgerechten Zuordnung und Darstellung der Kapitalkonten erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten auf, die im Haftungsfall schwer wiegen können.
2. Handelsbilanzieller Eigenkapitalausweis in Gewinn- und Verlustsituationen bei Kapitalgesellschaften und PHG
2.1 Rechtsformspezifische Gliederungsanforderungen Kapitalgesellschaften unterliegen den Gliederungsvorgaben des § 266 HGB, während bei PHG keine gesetzliche Gliederung vorgeschrieben ist, jedoch durch die GoB und herrschende Bilanzierungspraxis bestimmte Standards zu beachten sind.
2.2 Eigenkapitalausweis bei der GmbH Das Eigenkapital gliedert sich in:
-
Gezeichnetes Kapital
-
Kapitalrücklagen
-
Gewinnrücklagen
-
Gewinn-/Verlustvortrag
-
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
Ausweis des Eigenkapitals nach § 266 HGB
Passivseite
| A. | Eigenkapital |
| I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
Ausweis der Gewinnrücklagen nach § 266 HGB
| A. | Eigenkapital |
| [...] | |
III. Gewinnrücklagen:
|
Ausweis der Gewinnverwendung
§ 268 Absatz 1 HGB:
Der Jahresabschluss kann
- vor
- nach oder
- nach teilweiser Gewinnverwendung
aufgestellt werden
§ 268 Absatz 1 HGB:
Die Bilanz darf auch unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt werden. Wird die Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, so tritt an die Stelle der Posten "Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag" und "Gewinnvortrag/ Verlustvortrag" der Posten "Bilanzgewinn/ Bilanzverlust"; ein vorhandener Gewinn- oder Verlustvortrag ist in den Posten "Bilanzgewinn/Bilanzverlust" einzubeziehen und in der Bilanz oder im Anhang gesondert anzugeben.
2.3 Kapitalkontenproblematik bei Personenhandelsgesellschaften In der Praxis bestehen häufig mehrere Kapitalkonten je Gesellschafter (Kapitalkonto I, II usw.). Die Einordnung als haftendes Kapital versus kurzfristige Verbindlichkeit ist bilanzrechtlich und haftungsrechtlich bedeutsam. Fehlerhafte Zuordnungen führen oft zu Bilanzierungsfehlern und können steuerlich nachteilige Folgen haben.
2.4 Eigenkapitalausweis bei der oHG Der Ausweis erfolgt je Gesellschafter getrennt. Die Aufgliederung erfolgt typischerweise in festes Kapitalkonto, variables Kapitalkonto und ggf. Darlehenskonten. Verlustbeteiligungen werden den Kapitalkonten belastet.
2.5 Eigenkapitalausweis bei der KG Komplementäre werden wie oHG-Gesellschafter behandelt. Kommanditisten haben dagegen Sondervorschriften gem. § 264c HGB. Negative Kapitalkonten von Kommanditisten dürfen nicht als Eigenkapital ausgewiesen werden.
2.6 Eigenkapitalausweis bei der GmbH & Co. KG Hier gelten die Vorschriften der KG ergänzt um die Eigenkapitalstruktur der GmbH als Komplementärin. In Konzernabschlüssen ist die Abgrenzung zwischen Gesellschafts- und Konzernkapital besonders sensibel.
3. Einbringung vs. Einlage eines Wirtschaftsguts in eine PHG
Die Abgrenzung zwischen Einlage und Einbringung hat erhebliche zivil-, steuer- und handelsrechtliche Folgen:
-
Einlage: unentgeltliche Überlassung eines Wirtschaftsguts, führt zur Erhöhung des Kapitalkontos.
-
Einbringung: entgeltliche Übertragung gegen Gewährung einer Beteiligung oder Gutschrift; ggf. steuerneutrale Buchwertfortführung gem. §24 UmwStG möglich.
Die Abgrenzung wird durch die aktuelle BFH-Rechtsprechung (u. a. zur Mitunternehmerstellung und zur Buchwertübertragung) konkretisiert und kann Gestaltungspotenziale eröffnen.
4. Auswirkungen des MoPeG auf den Eigenkapitalausweis bei Personengesellschaften
Das MoPeG (in Kraft seit 1. Januar 2024) ändert grundlegende Regelungen zum Gesellschaftsvermögen und zur Gesellschafterstellung:
-
Einführung eines rechtlich verselbständigten Gesamthandsvermögens
-
Stärkung der Außenwirkung der Personengesellschaft
-
Auswirkungen auf die Abgrenzung zwischen Gesellschafts- und Sondervermögen
Diese Änderungen bedingen auch Anpassungen im handelsbilanziellen Ausweis des Eigenkapitals, insbesondere bei der Zuordnung von Wirtschaftsgütern und der Gestaltung von Kapitalkonten.
5. Besonderheiten des Eigenkapitalausweises bei Kapitalgesellschaften und PHG
5.1 Ausstehende Einlagen Bei der GmbH dürfen ausstehende Einlagen auf das Stammkapital nicht als Eigenkapital, sondern müssen separat unter den Forderungen ausgewiesen werden (§ 272 Abs. 1 HGB).
5.2 Eigene Anteile Eigene Anteile mindern das Eigenkapital, dürfen nicht als Aktivposten ausgewiesen werden, sondern sind gem. § 272 Abs. 1a HGB als Abzugsposten zu erfassen.
5.3 Kapitalrückzahlungen Kapitalrückzahlungen an Gesellschafter führen zur Minderung des Eigenkapitals und sind sowohl handels- als auch steuerbilanziell relevant. Sie müssen eindeutig von Gewinnausschüttungen abgegrenzt werden.
6. Handelsbilanzielle Behandlung von Sonderformen des Eigenkapitals
6.1 Nachrangdarlehen Können bei entsprechender Ausgestaltung (qualifizierter Rangrücktritt) als eigenkapitalähnlich behandelt werden. Voraussetzung ist der vollständige Rangrücktritt im Insolvenzfall.
6.2 Stilles Beteiligungskapital Je nach Ausgestaltung (atypisch vs. typisch still) entweder als Fremd- oder Eigenkapital auszuweisen. Bei atypisch stiller Beteiligung: Beteiligung am Verlust und Mitunternehmerstellung notwendig.
6.3 Genussrechtskapital Die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital erfolgt anhand der vertraglichen Ausgestaltung. Fehlt ein Rückzahlungsanspruch oder besteht eine Verlustteilnahme, ist eine Behandlung als Eigenkapital i. S. d. wirtschaftlichen Betrachtungsweise möglich.
Fazit: Der korrekte Ausweis des Eigenkapitals ist nicht nur eine handelsbilanzielle Pflicht, sondern auch eine zentrale Voraussetzung für verlässliche Jahresabschlüsse, steuerliche Anerkennung und gutes Rating. Die zunehmende Komplexität – etwa durch das MoPeG oder hybride Finanzierungsformen – macht eine sorgfältige Bilanzierung und Abgrenzung des Eigenkapitals unverzichtbar.
🎯 Zusammenfassung – das Wichtigste auf einen Blick
- ✔️ Eigenkapital = Vermögen − Schulden (Residualgröße).
- Das Eigenkapital wird von den Gesellschaftern dem Unternehmen zur Verfügung gestellt (Einlagen oder Gewinnthesaurierung).
- ✔️ Zusammensetzung: Kapital, Rücklagen, Gewinn-/Verlustvortrag, Jahresergebnis.
- Das EK wird in das gezeichnete Kapital, die Kapital- und Gewinnrücklagen gegliedert.
- Der Ausweis des des Gewinns im EK gibt Auskunft über die Gewinnverwendung.
- ✔️ Ausweis hängt von der Rechtsform ab (z. B. § 266 HGB bei Kapitalgesellschaften).
- ✔️ Einlagen und Gewinne erhöhen, Entnahmen, Ausschüttungen und Verluste mindern das Eigenkapital.
- ✔️ Negative Kapitalanteile/Fehlbeträge werden handelsrechtlich teils als Aktivposten ausgewiesen.
Buchungslogik (Merksatz)
Eigenkapital erhöhen:
Vermögenskonto / GuV
an Eigenkapitalkonto
Eigenkapital mindern:
Eigenkapitalkonto
an Bank / GuV
Eigenkapitalspiegel (Beispiel GmbH)
| Gez. Kapital | Kapitalrücklage | Gesetzl. Rücklage | Gewinnvortrag | Jahresüberschuss | Summe EK | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2025 | 25.000 | 75.000 | 0 | 0 | 0 | 100.000 |
| Jahresüberschuss 2025 | – | – | – | – | 40.000 | 40.000 |
| 31.12.2025 | 25.000 | 75.000 | 0 | 0 | 40.000 | 140.000 |
| Gewinnverwendung | – | – | +2.000 | +38.000 | -40.000 | 0 |
| Nach Verwendung | 25.000 | 75.000 | 2.000 | 38.000 | 0 | 140.000 |
FAQ: Häufige Fragen zum Eigenkapital
Warum ist Eigenkapital eine Residualgröße?
Weil es sich rechnerisch als Differenz aus Vermögen (Aktiva) und Schulden (Fremdkapital) ergibt. Änderungen in Bewertung und Ansatz von Aktiva/Passiva wirken sich damit unmittelbar auf das Eigenkapital aus.
Was ist der Unterschied zwischen Kapitalrücklage und Gewinnrücklagen?
Kapitalrücklagen entstehen typischerweise aus Einzahlungen der Gesellschafter (z. B. Agio). Gewinnrücklagen werden aus dem Jahresergebnis gebildet (Thesaurierung) und sind Teil der Ergebnisverwendung.
Wie werden negative Kapitalanteile/Fehlbeträge bilanziert?
Handelsrechtlich werden nicht durch Eigenkapital/Vermögenseinlagen gedeckte Fehlbeträge bzw. Verlustanteile in bestimmten Konstellationen als eigener Aktivposten ausgewiesen (als letzter Posten der Aktivseite), um die Gliederung des Eigenkapitals nicht „negativ“ zu führen.




