Vorräte & Umlaufvermögen

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Buchführung und Bilanzierung

Lektion 6 und 7: Umlaufvermögen, insbesondere Vorräte

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Umlaufvermögen umfasst Vermögensgegenstände, die veräußert, verbraucht oder kurzfristig in Liquidität überführt werden sollen. Schwerpunkt dieser Einheit sind Vorräte: Arten, Ansatz und Bewertung (AK/HK), Niederstwertprinzip, FIFO/LIFO/Durchschnitt, typische Buchungssätze sowie bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten.

  • Bilanzposten: Umlaufvermögen (Vorräte)
  • Normbezug: § 266 HGB (Gliederung)
  • Praxis: Inventur, HK-Ermittlung, Methodenstetigkeit

📚 Lernziele

  • Du kannst Umlaufvermögen vom Anlagevermögen abgrenzen.
  • Du kennst die wichtigsten Vorratsarten (RHB, unfertige/fertige Erzeugnisse, Waren, Anzahlungen).
  • Du verstehst Ansatz und Bewertung (AK/HK) sowie das Niederstwertprinzip.
  • Du kannst FIFO/LIFO/Durchschnitt anwenden und deren GuV-Effekte erklären.
  • Du beherrschst typische Buchungssätze (Zugang, Verbrauch, Bestandsveränderungen).
  • Du erkennst bilanzpolitische Hebel und typische Prüfungsschwerpunkte.

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Top Lektion 6 und 7: Umlaufvermögen, spezielle Vorräte


1) Grundlagen: Was ist Umlaufvermögen?

Definition

Umlaufvermögen umfasst Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft im Unternehmen verbleiben sollen, sondern typischerweise zur Veräußerung, zum Verbrauch oder zur kurzfristigen Liquidität dienen.

Abgrenzung zum Anlagevermögen

KriteriumAnlagevermögenUmlaufvermögen
ZweckbestimmungDauerhafter GeschäftsbetriebVeräußerung / Verbrauch
Verweildaueri. d. R. langfristigi. d. R. kurzfristig
BeispieleMaschinen, Gebäude, FuhrparkVorräte, Forderungen, Kasse

Merke: Entscheidend ist die Zweckbestimmung am Bilanzstichtag, nicht die tatsächliche Nutzungsdauer.

Ausweis des Umlaufvermögens nach § 266 HGB

A.Anlagevermögen
B.Umlaufvermögen
I. Vorräte
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
III. Wertpapiere
IV. Kassenbestand, Bundebankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

Top Lektion 6 und 7: Umlaufvermögen, spezielle Vorräte


2) Gliederung des Umlaufvermögens (§ 266 HGB)

B. Umlaufvermögen
   I.   Vorräte
        1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
        2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
        3. Fertige Erzeugnisse und Waren
        4. Geleistete Anzahlungen

   II.  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
   III. Wertpapiere
   IV.  Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

Merke: In der Bilanz nimmt die Liquidität von I bis IV regelmäßig zu.

3) Vorräte im Detail

A) Begriff und Arten

Vorräte sind alle zur Veräußerung oder zum Verbrauch bestimmten Vermögensgegenstände.

1) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (RHB)

  • Rohstoffe: Hauptbestandteile des Endprodukts (z. B. Holz für Möbel)
  • Hilfsstoffe: Nebenbestandteile (z. B. Schrauben, Leim)
  • Betriebsstoffe: Verbrauchsgüter, gehen nicht in das Produkt ein (z. B. Schmierstoffe)

2) Unfertige Erzeugnisse / Leistungen

  • Noch nicht fertiggestellte Produkte
  • Teilfertige Arbeiten (z. B. Bauaufträge)
  • Am Bilanzstichtag in Bearbeitung

3) Fertige Erzeugnisse und Waren

  • Fertige Erzeugnisse: selbst hergestellt, verkaufsfertig
  • Waren: eingekauft und unverändert weiterverkauft

4) Geleistete Anzahlungen

  • Vorauszahlungen für zukünftige Warenlieferungen
  • Bilanzierung als Vorratsunterposten (UV I.4)

B) Ansatz von Vorräten

Ansatzvoraussetzungen (typisch):

  • Selbstständiger Vermögensgegenstand
  • Wirtschaftliche Zurechnung zum Unternehmen
  • Vorhanden am Bilanzstichtag (Inventur/Mengengerüst)
  • Aktivierungsgebot: Vorräte sind zu bilanzieren

Wichtig: Auch unfertige Erzeugnisse/Leistungen sind zu aktivieren, um die Herstellungskosten periodengerecht abzugrenzen (Vermeidung einer „Aufwandsüberzeichnung“ im Herstellungsjahr).

C) Bewertung von Vorräten

Erst-Bewertung des Umlaufvermögens nach HGB

  • Grundsätzlich AHK (§ 253 HGB)
  • Entgeltlich erworben = Anschaffungskosten
  • Eigenfertigung = Herstellungskosten
  • Herstellungskosten: Pflicht Fertigungs- und Materialgemeinkosten
  • Herstellungskosten: Wahlrecht Verwaltungsgemeinkosten + Verbot Vertriebsgemeinkosten
  • Fremdkapitalzinsen Wahlrecht

Bilanzpolitik:

  • Hoher Gewinn = Wertobergrenze (alle Pflicht- und Wahlbestandteile)
  • Niedriger Gewinn = Wertuntergrenze (nur Pflichtbestandteile)

1) Erstbewertung

  • Zugekaufte Vorräte: Ansatz mit Anschaffungskosten (AK)
  • Selbst hergestellte Vorräte: Ansatz mit Herstellungskosten (HK)

Anschaffungskosten (Schema)

Kaufpreis (netto)
+ Anschaffungsnebenkosten (z. B. Fracht, Zoll, Versicherung)
+ nachträgliche Anschaffungskosten
- Anschaffungspreisminderungen (Rabatte, Boni, Skonti)
= Anschaffungskosten

Herstellungskosten: Bestandteile und Wahlrechte

PositionHGBSteuerrecht (Grundzug)
MaterialeinzelkostenPflichtPflicht
FertigungseinzelkostenPflichtPflicht
Sondereinzelkosten der FertigungPflichtPflicht
MaterialgemeinkostenPflichtPflicht
FertigungsgemeinkostenPflichtPflicht
Wertverzehr AV (anteilig)PflichtPflicht
VerwaltungsgemeinkostenWahlrechtWahlrecht (typisch)
Soziale Aufwendungen (Fertigung)WahlrechtWahlrecht (typisch)
ForschungskostenVerbotVerbot
VertriebskostenVerbotVerbot

Bilanzpolitischer Spielraum: Durch die Ausübung von Wahlrechten (z. B. Verwaltungsgemeinkosten) kann die Höhe der HK und damit der Gewinn beeinflusst werden. Voraussetzung ist eine sachgerechte, nachvollziehbare Kalkulation und Methodenstetigkeit.

4) Folgebewertung: Niederstwertprinzip

Folge-Bewertung des Umlaufvermögens nach HGB

  • Keine planmäßigen Abschreibungen, da keine Abnutzung
  • Strenges Niederstwertprinzip gemäß § 253 Absatz 4 HGB:
    Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt. Ist ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen und übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Wert, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist, so ist auf diesen Wert abzuschreiben.

Zuschreibungspflicht gemäß § 253 Absatz 5 Satz 1 HGB:

„Ein niedrigerer Wertansatz nach Absatz 3 Satz 3 oder 4 und Absatz 4 darf nicht beibehalten werden, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen"


Handelsbilanz (Umlaufvermögen): strenges Niederstwertprinzip

Bei Vorräten des Umlaufvermögens ist eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert pflichtig, auch wenn die Wertminderung nur vorübergehend ist.

Steuerbilanz (Grundzug)

Teilwertabschreibung wird typischerweise nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung anerkannt. (Im Einzelfall ist die Abgrenzung „dauernd“/„vorübergehend“ entscheidend.)

Beispiel: Wertminderung bei Rohstoffen (AK 50.000 €, Wiederbeschaffung 42.000 €)

Abschreibungen auf Vorräte        8.000 €
    an Rohstoffe                       8.000 €

Praxis: Bewertungsanlässe sind z. B. veraltete Bestände, Beschädigungen, Preisverfall oder Absatzprobleme. Dokumentation (Preislisten, Marktpreise, Inventurprotokolle) ist zentral.

5) Bewertungsvereinfachungsverfahren

Bei gleichartigen Vorräten mit vielen Zu- und Abgängen ist Einzelbewertung oft unpraktikabel. Dann kommen Bewertungsvereinfachungsverfahren in Betracht.

Zugangsbewertung der Vorräte nach HGB

Abweichung vom Grundsatz der Einzelbewertung zulässig:

  • Festwert

§ 240 Abs. 3 HGB:
... Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe können, wenn sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist, mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden, sofern ihr Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt.

  • Gruppenbewertung

§ 240 Abs. 4 HGB:
Gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens sowie andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände und Schulden können jeweils zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden.

  • Sammelbewertung

Verbrauchsfolgeverfahren nach § 256(1) HGB

  • Durchschnittswertmethode
  • First-in-first-out-Verfahren (FIFO)
  • Last-in-first-out-Verfahren (LIFO)

Nach IFRS (IAS 2.25-2.27) Durchschnittsmethode und FIFO zulässig

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A) Durchschnittsbewertung

1) Gewogener Periodendurchschnitt

Durchschnittspreis = (Wert Anfangsbestand + Wert Zugänge der Periode) / Gesamtmenge

2) Gleitender Durchschnitt

Nach jedem Zugang wird ein neuer Durchschnittspreis berechnet (Lagerkarte).

B) LIFO (Last In, First Out)

Grundidee: Die zuletzt angeschafften Vorräte gelten als zuerst verbraucht; im Lager verbleiben die ältesten Bestände. Typischer Effekt bei steigenden Preisen: höherer Aufwandniedrigerer Gewinn.

C) FIFO (First In, First Out)

Grundidee: Die zuerst angeschafften Vorräte gelten als zuerst verbraucht; im Lager verbleiben die neuesten Bestände. Typischer Effekt bei steigenden Preisen: niedrigerer Aufwandhöherer Gewinn.

D) Vergleich bei steigenden Preisen

VerfahrenEndbestand (Bilanzwert)Verbrauch (GuV)Tendenz bei steigenden Preisen
LIFOniedrigerhöherGewinn ↓
FIFOhöherniedrigerGewinn ↑
Durchschnittmittelmittelzwischen LIFO/FIFO

Bilanzpolitik: Bei Inflation kann LIFO Scheingewinne reduzieren. Gleichzeitig sind Stetigkeit, Dokumentation und methodische Eignung sicherzustellen.

Zugangsbewertung der Vorräte nach IAS 2.10

IAS 2.10ff:

  • entgeltlicher Erwerb = Anschaffungskosten
  • eigene Herstellung = Herstellungskosten

Ermittlung:

  • Wie HGB Einbeziehungspflicht von Material- und Fertigungsgemeinkosten und produktionsbedingten Abschreibungen
  • Verwaltungs-Gemeinkosten (IAS 2.10ff.): für produktionsbezogene Verw.-GK Pflicht, für nicht produktionsbezogene Verw.-GK Verbot
  • IFRS: Fremdkapitalzinsen bei „qualifying assets" Pflicht

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Folgebewertung der Vorräte nach IFRS

„Net realisable value" (Netto-Veräußerungswert)
= Geschätzter Verkaufserlös abzüglich voraussichtlich noch anfallender Kosten

Niederstwertprinzip nach IAS 2.9: Der niedrigere Wert von net realisable value und AHK ist anzusetzen

Spätere Zuschreibungspflicht nach IAS 2.33 (wie HGB) nur bis AHK.

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Bewertung von Fertigungsaufträgen

HGB: Prinzip des „Completed Contract", Erlöse werden erst nach Abnahme eines Auftrages ausgewiesen

IAS 11: Unter bestimmten Umständen können auch Teilabnahmen bereits zur Erfolgsrealisierung führen („Percentage-of-Completion")

Siehe auch IFRS - Vorräte + langfristige Fertigung

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6) Typische Buchungssätze zu Vorräten

A) Zugang (Einkauf auf Ziel)

Beispiel: 5.000 € netto + 950 € Vorsteuer

Rohstoffe                      5.000 €
Vorsteuer                        950 €
    an Verbindlichkeiten aus LuL     5.950 €

B) Verbrauch in der Produktion

Beispiel: Materialverbrauch 4.000 €

Materialaufwand (Fertigungskosten)   4.000 €
    an Rohstoffe                          4.000 €

C) Aktivierung unfertiger Erzeugnisse (Bestandsveränderung)

Beispiel: Unfertige Erzeugnisse (HK) 50.000 € am 31.12.

Unfertige Erzeugnisse                          50.000 €
    an Bestandsveränderung unfertige Erzeugnisse    50.000 €

Zweck: Neutralisierung bereits als Aufwand erfasster Herstellungskosten, soweit diese am Stichtag noch im Bestand „stecken“.

D) Verkauf fertiger Erzeugnisse: Umsatz + Bestandsminderung

Beispiel: Verkauf 8.000 € netto (+ 1.520 € USt), HK 5.000 €

Umsatzbuchung

Forderungen aus LuL                 9.520 €
    an Umsatzerlöse                     8.000 €
    an Umsatzsteuer                     1.520 €

Bestandsminderung (über Bestandsveränderung)

Bestandsveränderung fertige Erzeugnisse   5.000 €
    an Fertige Erzeugnisse                    5.000 €

Alternativ ist eine direkte Aufwandserfassung („Herstellungskosten der Umsatzerlöse“) möglich – abhängig vom Kontenrahmen und Abschlusslogik.

7) Besonderheit: Unfertige Bauaufträge & Drohverluste

A) Unfertige Leistungen aktivieren

Beispiel: angefallene HK bis 31.12. = 300.000 €

Unfertige Leistungen                         300.000 €
    an Bestandsveränderung unfertige Leistungen   300.000 €

B) Verlustaufträge: Drohverlustrückstellung

Ergibt die Prognose einen Gesamtverlust aus einem schwebenden Geschäft, ist handelsrechtlich regelmäßig eine Drohverlustrückstellung zu prüfen.

Beispiel: drohender Verlust 50.000 €

Sonstige betriebliche Aufwendungen           50.000 €
    an Rückstellungen für drohende Verluste       50.000 €

Abzugrenzen ist zwischen (1) Bewertung der unfertigen Leistung (Niederstwert) und (2) zusätzlichem drohendem Verlust aus dem Gesamtauftrag.

8) Bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten

Hebel zur Gewinnsteuerung (typisch)

  1. Umfang der Herstellungskosten: Aktivierung von Wahlrechten (z. B. Verwaltungsgemeinkosten) → höherer Bestand → Gewinn tendenziell höher.
  2. Bewertungsverfahren: FIFO/LIFO/Durchschnitt beeinflusst Endbestand und Materialaufwand; bei steigenden Preisen führt LIFO häufig zu geringerem Gewinn.
  3. Niederstwertabschreibungen: Strenge, aber sachgerechte Wertermittlung (Marktpreise, Verwertbarkeit, Veralterung).
  4. Inventur-/Nachweisverfahren: Permanente Inventur, Stichprobeninventur etc. – wichtig: Verlässlichkeit des Mengengerüsts.

Typische Prüfungsschwerpunkte

  • Inventurnachweis, Mengen- und Bewertungsgerüst
  • Kalkulation/Ermittlung der Herstellungskosten
  • Sachgerechte Anwendung und Stetigkeit der Bewertungsmethoden
  • Dokumentation von Wertminderungen (Niederstwert)

📝 Übungsaufgaben (mit Lösungen)

Übung 1: Gleitender Durchschnitt (vollständig)

Sachverhalt:

DatumVorgangMengePreis/Einheit
01.01.Anfangsbestand5020,00 €
10.02.Zugang10022,00 €
15.03.Abgang-80-
20.05.Zugang12024,00 €
30.06.Abgang-90-
15.09.Zugang8025,00 €
20.10.Abgang-100-

Lösung (Lagerkarte):

DatumVorgangMengePreisBestandØ-PreisWert Bestand
01.01.AB5020,005020,001.000,00
10.02.Zugang10022,0015021,333.200,00
15.03.Abgang-8021,337021,331.493,33
20.05.Zugang12024,0019023,024.373,33
30.06.Abgang-9023,0210023,022.301,75
15.09.Zugang8025,0018023,904.301,75
20.10.Abgang-10023,908023,901.911,99
Hinweis zur Rundung: Bei gleitendem Durchschnitt entstehen regelmäßig Rundungsdifferenzen. Entscheidend ist eine konsistente Rundungslogik (z. B. 2 Dezimalstellen je Schritt) und die Systematik in der Lagerbewertung.

Ergebnisse:

  • Endbestand: 80 Einheiten × 23,90 € ≈ 1.911,99 € (je nach Rundung)
  • Materialaufwand (Summe Abgänge): Wert der Abgänge nach jeweiligem Ø-Preis
Rechenweg (kompakt)
Nach Zugang 10.02.: (1.000 + 2.200) / 150 = 21,3333...
Nach Abgang 15.03.: 70 * 21,3333... = 1.493,33

Nach Zugang 20.05.: (1.493,33 + 2.880) / 190 = 23,0175...
Nach Abgang 30.06.: 100 * 23,0175... = 2.301,75

Nach Zugang 15.09.: (2.301,75 + 2.000) / 180 = 23,8986...
Nach Abgang 20.10.: 80 * 23,8986... = 1.911,89
Übung 2: Vergleich LIFO, FIFO, Durchschnitt

Sachverhalt: Gesamtmenge 1.000, Endbestand 350, Abgang 650.

Grunddaten:

200 × 50 = 10.000
300 × 55 = 16.500
400 × 60 = 24.000
100 × 65 =  6.500
-----------------
1.000     57.000  → Ø-Preis = 57,00

FIFO (neueste bleiben):

Endbestand 350:
100 × 65 =  6.500
250 × 60 = 15.000
= 21.500

LIFO (älteste bleiben):

Endbestand 350:
200 × 50 = 10.000
150 × 55 =  8.250
= 18.250

Gewogener Durchschnitt:

Endbestand = 350 × 57 = 19.950
VerfahrenEndbestandMaterialaufwand (57.000 - Endbestand)Gewinneffekt
FIFO21.500 €35.500 €höchster Gewinn
Durchschnitt19.950 €37.050 €mittlerer Gewinn
LIFO18.250 €38.750 €niedrigster Gewinn

Merke: Bei steigenden Preisen führt LIFO typischerweise zu niedrigerem Gewinn (Scheingewinne ↓).

Übung 3: Unfertige Leistungen & Drohverlustrückstellung (Bau)

Sachverhalt:

  • Projekt A: Auftragswert 800.000 €, Kosten bis 31.12. 450.000 €, Gesamtkosten 700.000 €
  • Projekt B: Auftragswert 600.000 €, Kosten bis 31.12. 400.000 €, Gesamtkosten 680.000 €

Lösung Projekt A (Gewinnauftrag)

Erwarteter Gesamterfolg: 800.000 − 700.000 = +100.000 €

Unfertige Leistungen                         450.000 €
    an Bestandsveränderung unfertige Leistungen   450.000 €

Keine Drohverlustrückstellung.

Lösung Projekt B (Verlustauftrag)

Erwarteter Gesamterfolg: 600.000 − 680.000 = −80.000 €

1) Aktivierung der bis 31.12. angefallenen Kosten

Unfertige Leistungen                         400.000 €
    an Bestandsveränderung unfertige Leistungen   400.000 €

2) Drohverlustrückstellung (handelsrechtlich)

Sonstige betriebliche Aufwendungen            80.000 €
    an Rückstellungen für drohende Verluste        80.000 €

Bilanzausweis: Unfertige Leistungen (Aktiva) und Rückstellung für drohende Verluste (Passiva). GuV-Effekt: Bestandsveränderung neutralisiert Aufwandanteile; Drohverlustrückstellung belastet das Ergebnis.

FAQ: Häufige Fragen zu Vorräten

Warum müssen unfertige Erzeugnisse aktiviert werden?

Weil bereits angefallene Herstellungskosten sonst vollständig als Aufwand der Periode erscheinen würden, obwohl die Leistung noch nicht verkauft ist. Die Aktivierung sorgt für periodengerechte Erfolgsermittlung (Bestandsveränderung).

Welche Unterlagen sind bei Vorräten prüfungsrelevant?

Insbesondere Inventurunterlagen (Mengen), Bewertungsnachweise (Preise/Marktwerte), Kalkulationsunterlagen zur HK-Ermittlung, Dokumentation der Bewertungsmethode (FIFO/LIFO/Durchschnitt) und der Stetigkeit.

Welche Methode ist „am besten“: FIFO, LIFO oder Durchschnitt?

Das hängt von der Preisentwicklung, dem Lagerumschlag, der Systemfähigkeit und den Bilanzzielen ab. Bei steigenden Preisen senkt LIFO häufig den Gewinn; FIFO erhöht ihn eher. Wichtig ist die sachgerechte Anwendung und Stetigkeit.

Stand: Januar 2026. Inhalt zu Lernzwecken; keine individuelle Beratung.

Zusammenfassung

  • Erstbewertung: Bewertung mit AHK
  • Vereinfachung durch Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelbewertung: Festbewertung, Gruppenbewertung und Verbrauchsfolgeverfahren
  • Anwendung des strengen Niederstwertprinzips
  • Nach IFRS auch Teilgewinnrealisierung (percentage completion) möglich.

Top Lektion 6 und 7: Umlaufvermögen, spezielle Vorräte


In Zusammenarbeit mit
Steuerberater Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
steuerschroeder.de
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