Buchführung und Bilanzierung
Lektion 6 und 7: Umlaufvermögen, insbesondere Vorräte
Buchhaltung kostenlos online lernen Beispiele, Erklärung, Buchungssätze, Übungen
Umlaufvermögen umfasst Vermögensgegenstände, die veräußert, verbraucht oder kurzfristig in Liquidität überführt werden sollen. Schwerpunkt dieser Einheit sind Vorräte: Arten, Ansatz und Bewertung (AK/HK), Niederstwertprinzip, FIFO/LIFO/Durchschnitt, typische Buchungssätze sowie bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten.
📚 Lernziele
- Du kannst Umlaufvermögen vom Anlagevermögen abgrenzen.
- Du kennst die wichtigsten Vorratsarten (RHB, unfertige/fertige Erzeugnisse, Waren, Anzahlungen).
- Du verstehst Ansatz und Bewertung (AK/HK) sowie das Niederstwertprinzip.
- Du kannst FIFO/LIFO/Durchschnitt anwenden und deren GuV-Effekte erklären.
- Du beherrschst typische Buchungssätze (Zugang, Verbrauch, Bestandsveränderungen).
- Du erkennst bilanzpolitische Hebel und typische Prüfungsschwerpunkte.
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Top Lektion 6 und 7: Umlaufvermögen, spezielle Vorräte
1) Grundlagen: Was ist Umlaufvermögen?
Definition
Umlaufvermögen umfasst Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft im Unternehmen verbleiben sollen, sondern typischerweise zur Veräußerung, zum Verbrauch oder zur kurzfristigen Liquidität dienen.
Abgrenzung zum Anlagevermögen
| Kriterium | Anlagevermögen | Umlaufvermögen |
|---|---|---|
| Zweckbestimmung | Dauerhafter Geschäftsbetrieb | Veräußerung / Verbrauch |
| Verweildauer | i. d. R. langfristig | i. d. R. kurzfristig |
| Beispiele | Maschinen, Gebäude, Fuhrpark | Vorräte, Forderungen, Kasse |
Merke: Entscheidend ist die Zweckbestimmung am Bilanzstichtag, nicht die tatsächliche Nutzungsdauer.
Ausweis des Umlaufvermögens nach § 266 HGB
| A. | Anlagevermögen |
| B. | Umlaufvermögen |
| I. Vorräte | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |
| III. Wertpapiere | |
| IV. Kassenbestand, Bundebankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
Top Lektion 6 und 7: Umlaufvermögen, spezielle Vorräte
2) Gliederung des Umlaufvermögens (§ 266 HGB)
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
3. Fertige Erzeugnisse und Waren
4. Geleistete Anzahlungen
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
III. Wertpapiere
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
Merke: In der Bilanz nimmt die Liquidität von I bis IV regelmäßig zu.
3) Vorräte im Detail
A) Begriff und Arten
Vorräte sind alle zur Veräußerung oder zum Verbrauch bestimmten Vermögensgegenstände.
1) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (RHB)
- Rohstoffe: Hauptbestandteile des Endprodukts (z. B. Holz für Möbel)
- Hilfsstoffe: Nebenbestandteile (z. B. Schrauben, Leim)
- Betriebsstoffe: Verbrauchsgüter, gehen nicht in das Produkt ein (z. B. Schmierstoffe)
2) Unfertige Erzeugnisse / Leistungen
- Noch nicht fertiggestellte Produkte
- Teilfertige Arbeiten (z. B. Bauaufträge)
- Am Bilanzstichtag in Bearbeitung
3) Fertige Erzeugnisse und Waren
- Fertige Erzeugnisse: selbst hergestellt, verkaufsfertig
- Waren: eingekauft und unverändert weiterverkauft
4) Geleistete Anzahlungen
- Vorauszahlungen für zukünftige Warenlieferungen
- Bilanzierung als Vorratsunterposten (UV I.4)
B) Ansatz von Vorräten
Ansatzvoraussetzungen (typisch):
- Selbstständiger Vermögensgegenstand
- Wirtschaftliche Zurechnung zum Unternehmen
- Vorhanden am Bilanzstichtag (Inventur/Mengengerüst)
- Aktivierungsgebot: Vorräte sind zu bilanzieren
Wichtig: Auch unfertige Erzeugnisse/Leistungen sind zu aktivieren, um die Herstellungskosten periodengerecht abzugrenzen (Vermeidung einer „Aufwandsüberzeichnung“ im Herstellungsjahr).
C) Bewertung von Vorräten
Erst-Bewertung des Umlaufvermögens nach HGB
- Grundsätzlich AHK (§ 253 HGB)
- Entgeltlich erworben = Anschaffungskosten
- Eigenfertigung = Herstellungskosten
- Herstellungskosten: Pflicht Fertigungs- und Materialgemeinkosten
- Herstellungskosten: Wahlrecht Verwaltungsgemeinkosten + Verbot Vertriebsgemeinkosten
- Fremdkapitalzinsen Wahlrecht
Bilanzpolitik:
- Hoher Gewinn = Wertobergrenze (alle Pflicht- und Wahlbestandteile)
- Niedriger Gewinn = Wertuntergrenze (nur Pflichtbestandteile)
1) Erstbewertung
- Zugekaufte Vorräte: Ansatz mit Anschaffungskosten (AK)
- Selbst hergestellte Vorräte: Ansatz mit Herstellungskosten (HK)
Anschaffungskosten (Schema)
Kaufpreis (netto)
+ Anschaffungsnebenkosten (z. B. Fracht, Zoll, Versicherung)
+ nachträgliche Anschaffungskosten
- Anschaffungspreisminderungen (Rabatte, Boni, Skonti)
= Anschaffungskosten
Herstellungskosten: Bestandteile und Wahlrechte
| Position | HGB | Steuerrecht (Grundzug) |
|---|---|---|
| Materialeinzelkosten | Pflicht | Pflicht |
| Fertigungseinzelkosten | Pflicht | Pflicht |
| Sondereinzelkosten der Fertigung | Pflicht | Pflicht |
| Materialgemeinkosten | Pflicht | Pflicht |
| Fertigungsgemeinkosten | Pflicht | Pflicht |
| Wertverzehr AV (anteilig) | Pflicht | Pflicht |
| Verwaltungsgemeinkosten | Wahlrecht | Wahlrecht (typisch) |
| Soziale Aufwendungen (Fertigung) | Wahlrecht | Wahlrecht (typisch) |
| Forschungskosten | Verbot | Verbot |
| Vertriebskosten | Verbot | Verbot |
Bilanzpolitischer Spielraum: Durch die Ausübung von Wahlrechten (z. B. Verwaltungsgemeinkosten) kann die Höhe der HK und damit der Gewinn beeinflusst werden. Voraussetzung ist eine sachgerechte, nachvollziehbare Kalkulation und Methodenstetigkeit.
4) Folgebewertung: Niederstwertprinzip
Folge-Bewertung des Umlaufvermögens nach HGB
- Keine planmäßigen Abschreibungen, da keine Abnutzung
- Strenges Niederstwertprinzip gemäß § 253 Absatz 4 HGB:
Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt. Ist ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen und übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Wert, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist, so ist auf diesen Wert abzuschreiben.
Zuschreibungspflicht gemäß § 253 Absatz 5 Satz 1 HGB:
„Ein niedrigerer Wertansatz nach Absatz 3 Satz 3 oder 4 und Absatz 4 darf nicht beibehalten werden, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen"
Handelsbilanz (Umlaufvermögen): strenges Niederstwertprinzip
Bei Vorräten des Umlaufvermögens ist eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert pflichtig, auch wenn die Wertminderung nur vorübergehend ist.
Steuerbilanz (Grundzug)
Teilwertabschreibung wird typischerweise nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung anerkannt. (Im Einzelfall ist die Abgrenzung „dauernd“/„vorübergehend“ entscheidend.)
Beispiel: Wertminderung bei Rohstoffen (AK 50.000 €, Wiederbeschaffung 42.000 €)
Abschreibungen auf Vorräte 8.000 €
an Rohstoffe 8.000 €
Praxis: Bewertungsanlässe sind z. B. veraltete Bestände, Beschädigungen, Preisverfall oder Absatzprobleme. Dokumentation (Preislisten, Marktpreise, Inventurprotokolle) ist zentral.
5) Bewertungsvereinfachungsverfahren
Bei gleichartigen Vorräten mit vielen Zu- und Abgängen ist Einzelbewertung oft unpraktikabel. Dann kommen Bewertungsvereinfachungsverfahren in Betracht.
Zugangsbewertung der Vorräte nach HGB
Abweichung vom Grundsatz der Einzelbewertung zulässig:
- Festwert
§ 240 Abs. 3 HGB:
... Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe können, wenn sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist, mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden, sofern ihr Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt.
- Gruppenbewertung
§ 240 Abs. 4 HGB:
Gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens sowie andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände und Schulden können jeweils zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden.
- Sammelbewertung
Verbrauchsfolgeverfahren nach § 256(1) HGB
- Durchschnittswertmethode
- First-in-first-out-Verfahren (FIFO)
- Last-in-first-out-Verfahren (LIFO)
Nach IFRS (IAS 2.25-2.27) Durchschnittsmethode und FIFO zulässig
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A) Durchschnittsbewertung
1) Gewogener Periodendurchschnitt
Durchschnittspreis = (Wert Anfangsbestand + Wert Zugänge der Periode) / Gesamtmenge
2) Gleitender Durchschnitt
Nach jedem Zugang wird ein neuer Durchschnittspreis berechnet (Lagerkarte).
B) LIFO (Last In, First Out)
Grundidee: Die zuletzt angeschafften Vorräte gelten als zuerst verbraucht; im Lager verbleiben die ältesten Bestände. Typischer Effekt bei steigenden Preisen: höherer Aufwand → niedrigerer Gewinn.
C) FIFO (First In, First Out)
Grundidee: Die zuerst angeschafften Vorräte gelten als zuerst verbraucht; im Lager verbleiben die neuesten Bestände. Typischer Effekt bei steigenden Preisen: niedrigerer Aufwand → höherer Gewinn.
D) Vergleich bei steigenden Preisen
| Verfahren | Endbestand (Bilanzwert) | Verbrauch (GuV) | Tendenz bei steigenden Preisen |
|---|---|---|---|
| LIFO | niedriger | höher | Gewinn ↓ |
| FIFO | höher | niedriger | Gewinn ↑ |
| Durchschnitt | mittel | mittel | zwischen LIFO/FIFO |
Bilanzpolitik: Bei Inflation kann LIFO Scheingewinne reduzieren. Gleichzeitig sind Stetigkeit, Dokumentation und methodische Eignung sicherzustellen.
Zugangsbewertung der Vorräte nach IAS 2.10
IAS 2.10ff:
- entgeltlicher Erwerb = Anschaffungskosten
- eigene Herstellung = Herstellungskosten
Ermittlung:
- Wie HGB Einbeziehungspflicht von Material- und Fertigungsgemeinkosten und produktionsbedingten Abschreibungen
- Verwaltungs-Gemeinkosten (IAS 2.10ff.): für produktionsbezogene Verw.-GK Pflicht, für nicht produktionsbezogene Verw.-GK Verbot
- IFRS: Fremdkapitalzinsen bei „qualifying assets" Pflicht
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Folgebewertung der Vorräte nach IFRS
„Net realisable value" (Netto-Veräußerungswert)
= Geschätzter Verkaufserlös abzüglich voraussichtlich noch anfallender Kosten
Niederstwertprinzip nach IAS 2.9: Der niedrigere Wert von net realisable value und AHK ist anzusetzen
Spätere Zuschreibungspflicht nach IAS 2.33 (wie HGB) nur bis AHK.
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Bewertung von Fertigungsaufträgen
HGB: Prinzip des „Completed Contract", Erlöse werden erst nach Abnahme eines Auftrages ausgewiesen
IAS 11: Unter bestimmten Umständen können auch Teilabnahmen bereits zur Erfolgsrealisierung führen („Percentage-of-Completion")
Siehe auch IFRS - Vorräte + langfristige Fertigung
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6) Typische Buchungssätze zu Vorräten
A) Zugang (Einkauf auf Ziel)
Beispiel: 5.000 € netto + 950 € Vorsteuer
Rohstoffe 5.000 €
Vorsteuer 950 €
an Verbindlichkeiten aus LuL 5.950 €
B) Verbrauch in der Produktion
Beispiel: Materialverbrauch 4.000 €
Materialaufwand (Fertigungskosten) 4.000 €
an Rohstoffe 4.000 €
C) Aktivierung unfertiger Erzeugnisse (Bestandsveränderung)
Beispiel: Unfertige Erzeugnisse (HK) 50.000 € am 31.12.
Unfertige Erzeugnisse 50.000 €
an Bestandsveränderung unfertige Erzeugnisse 50.000 €
Zweck: Neutralisierung bereits als Aufwand erfasster Herstellungskosten, soweit diese am Stichtag noch im Bestand „stecken“.
D) Verkauf fertiger Erzeugnisse: Umsatz + Bestandsminderung
Beispiel: Verkauf 8.000 € netto (+ 1.520 € USt), HK 5.000 €
Umsatzbuchung
Forderungen aus LuL 9.520 €
an Umsatzerlöse 8.000 €
an Umsatzsteuer 1.520 €
Bestandsminderung (über Bestandsveränderung)
Bestandsveränderung fertige Erzeugnisse 5.000 €
an Fertige Erzeugnisse 5.000 €
Alternativ ist eine direkte Aufwandserfassung („Herstellungskosten der Umsatzerlöse“) möglich – abhängig vom Kontenrahmen und Abschlusslogik.
7) Besonderheit: Unfertige Bauaufträge & Drohverluste
A) Unfertige Leistungen aktivieren
Beispiel: angefallene HK bis 31.12. = 300.000 €
Unfertige Leistungen 300.000 €
an Bestandsveränderung unfertige Leistungen 300.000 €
B) Verlustaufträge: Drohverlustrückstellung
Ergibt die Prognose einen Gesamtverlust aus einem schwebenden Geschäft, ist handelsrechtlich regelmäßig eine Drohverlustrückstellung zu prüfen.
Beispiel: drohender Verlust 50.000 €
Sonstige betriebliche Aufwendungen 50.000 €
an Rückstellungen für drohende Verluste 50.000 €
Abzugrenzen ist zwischen (1) Bewertung der unfertigen Leistung (Niederstwert) und (2) zusätzlichem drohendem Verlust aus dem Gesamtauftrag.
8) Bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten
Hebel zur Gewinnsteuerung (typisch)
- Umfang der Herstellungskosten: Aktivierung von Wahlrechten (z. B. Verwaltungsgemeinkosten) → höherer Bestand → Gewinn tendenziell höher.
- Bewertungsverfahren: FIFO/LIFO/Durchschnitt beeinflusst Endbestand und Materialaufwand; bei steigenden Preisen führt LIFO häufig zu geringerem Gewinn.
- Niederstwertabschreibungen: Strenge, aber sachgerechte Wertermittlung (Marktpreise, Verwertbarkeit, Veralterung).
- Inventur-/Nachweisverfahren: Permanente Inventur, Stichprobeninventur etc. – wichtig: Verlässlichkeit des Mengengerüsts.
Typische Prüfungsschwerpunkte
- Inventurnachweis, Mengen- und Bewertungsgerüst
- Kalkulation/Ermittlung der Herstellungskosten
- Sachgerechte Anwendung und Stetigkeit der Bewertungsmethoden
- Dokumentation von Wertminderungen (Niederstwert)
📝 Übungsaufgaben (mit Lösungen)
Übung 1: Gleitender Durchschnitt (vollständig)
Sachverhalt:
| Datum | Vorgang | Menge | Preis/Einheit |
|---|---|---|---|
| 01.01. | Anfangsbestand | 50 | 20,00 € |
| 10.02. | Zugang | 100 | 22,00 € |
| 15.03. | Abgang | -80 | - |
| 20.05. | Zugang | 120 | 24,00 € |
| 30.06. | Abgang | -90 | - |
| 15.09. | Zugang | 80 | 25,00 € |
| 20.10. | Abgang | -100 | - |
Lösung (Lagerkarte):
| Datum | Vorgang | Menge | Preis | Bestand | Ø-Preis | Wert Bestand |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01. | AB | 50 | 20,00 | 50 | 20,00 | 1.000,00 |
| 10.02. | Zugang | 100 | 22,00 | 150 | 21,33 | 3.200,00 |
| 15.03. | Abgang | -80 | 21,33 | 70 | 21,33 | 1.493,33 |
| 20.05. | Zugang | 120 | 24,00 | 190 | 23,02 | 4.373,33 |
| 30.06. | Abgang | -90 | 23,02 | 100 | 23,02 | 2.301,75 |
| 15.09. | Zugang | 80 | 25,00 | 180 | 23,90 | 4.301,75 |
| 20.10. | Abgang | -100 | 23,90 | 80 | 23,90 | 1.911,99 |
Ergebnisse:
- Endbestand: 80 Einheiten × 23,90 € ≈ 1.911,99 € (je nach Rundung)
- Materialaufwand (Summe Abgänge): Wert der Abgänge nach jeweiligem Ø-Preis
Rechenweg (kompakt)
Nach Zugang 10.02.: (1.000 + 2.200) / 150 = 21,3333...
Nach Abgang 15.03.: 70 * 21,3333... = 1.493,33
Nach Zugang 20.05.: (1.493,33 + 2.880) / 190 = 23,0175...
Nach Abgang 30.06.: 100 * 23,0175... = 2.301,75
Nach Zugang 15.09.: (2.301,75 + 2.000) / 180 = 23,8986...
Nach Abgang 20.10.: 80 * 23,8986... = 1.911,89
Übung 2: Vergleich LIFO, FIFO, Durchschnitt
Sachverhalt: Gesamtmenge 1.000, Endbestand 350, Abgang 650.
Grunddaten:
200 × 50 = 10.000
300 × 55 = 16.500
400 × 60 = 24.000
100 × 65 = 6.500
-----------------
1.000 57.000 → Ø-Preis = 57,00
FIFO (neueste bleiben):
Endbestand 350:
100 × 65 = 6.500
250 × 60 = 15.000
= 21.500
LIFO (älteste bleiben):
Endbestand 350:
200 × 50 = 10.000
150 × 55 = 8.250
= 18.250
Gewogener Durchschnitt:
Endbestand = 350 × 57 = 19.950
| Verfahren | Endbestand | Materialaufwand (57.000 - Endbestand) | Gewinneffekt |
|---|---|---|---|
| FIFO | 21.500 € | 35.500 € | höchster Gewinn |
| Durchschnitt | 19.950 € | 37.050 € | mittlerer Gewinn |
| LIFO | 18.250 € | 38.750 € | niedrigster Gewinn |
Merke: Bei steigenden Preisen führt LIFO typischerweise zu niedrigerem Gewinn (Scheingewinne ↓).
Übung 3: Unfertige Leistungen & Drohverlustrückstellung (Bau)
Sachverhalt:
- Projekt A: Auftragswert 800.000 €, Kosten bis 31.12. 450.000 €, Gesamtkosten 700.000 €
- Projekt B: Auftragswert 600.000 €, Kosten bis 31.12. 400.000 €, Gesamtkosten 680.000 €
Lösung Projekt A (Gewinnauftrag)
Erwarteter Gesamterfolg: 800.000 − 700.000 = +100.000 €
Unfertige Leistungen 450.000 €
an Bestandsveränderung unfertige Leistungen 450.000 €
Keine Drohverlustrückstellung.
Lösung Projekt B (Verlustauftrag)
Erwarteter Gesamterfolg: 600.000 − 680.000 = −80.000 €
1) Aktivierung der bis 31.12. angefallenen Kosten
Unfertige Leistungen 400.000 €
an Bestandsveränderung unfertige Leistungen 400.000 €
2) Drohverlustrückstellung (handelsrechtlich)
Sonstige betriebliche Aufwendungen 80.000 €
an Rückstellungen für drohende Verluste 80.000 €
Bilanzausweis: Unfertige Leistungen (Aktiva) und Rückstellung für drohende Verluste (Passiva). GuV-Effekt: Bestandsveränderung neutralisiert Aufwandanteile; Drohverlustrückstellung belastet das Ergebnis.
FAQ: Häufige Fragen zu Vorräten
Warum müssen unfertige Erzeugnisse aktiviert werden?
Weil bereits angefallene Herstellungskosten sonst vollständig als Aufwand der Periode erscheinen würden, obwohl die Leistung noch nicht verkauft ist. Die Aktivierung sorgt für periodengerechte Erfolgsermittlung (Bestandsveränderung).
Welche Unterlagen sind bei Vorräten prüfungsrelevant?
Insbesondere Inventurunterlagen (Mengen), Bewertungsnachweise (Preise/Marktwerte), Kalkulationsunterlagen zur HK-Ermittlung, Dokumentation der Bewertungsmethode (FIFO/LIFO/Durchschnitt) und der Stetigkeit.
Welche Methode ist „am besten“: FIFO, LIFO oder Durchschnitt?
Das hängt von der Preisentwicklung, dem Lagerumschlag, der Systemfähigkeit und den Bilanzzielen ab. Bei steigenden Preisen senkt LIFO häufig den Gewinn; FIFO erhöht ihn eher. Wichtig ist die sachgerechte Anwendung und Stetigkeit.
Zusammenfassung
- Erstbewertung: Bewertung mit AHK
- Vereinfachung durch Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelbewertung: Festbewertung, Gruppenbewertung und Verbrauchsfolgeverfahren
- Anwendung des strengen Niederstwertprinzips
- Nach IFRS auch Teilgewinnrealisierung (percentage completion) möglich.




