Verbindlichkeiten im Jahresabschluss

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Lektion 10: Verbindlichkeiten im Rechnungswesen einfach erklärt: Arten, Buchungssätze, Abgrenzung zu Rückstellungen & RAP

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Diese Lerneinheit erklärt Verbindlichkeiten praxisnah: Definition, Arten, typische Buchungssätze sowie die sichere Abgrenzung zu Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten (RAP).

  • Schwerpunkt: LuL, Bank, Kaution/Pfand, Abgrenzung
  • Kompetenz: Passivposten richtig einordnen
  • Inkl.: Prüfschema & Übungsaufgaben

Video Verbindlichkeiten


Verbuchung der Sonstigen Verbindlichkeiten am Beispiel erklärt

Top Lektion 10: Verbindlichkeiten


📚 Lernziele

  • Du weißt, was Verbindlichkeiten sind und wie sie sich von Rückstellungen unterscheiden.
  • Du kennst die wichtigen Arten von Verbindlichkeiten.
  • Du kannst Verbindlichkeiten richtig buchen (Entstehung & Tilgung).
  • Du erkennst sicher, wann eine Rückstellung statt einer Verbindlichkeit zu bilden ist.

1) Grundlagen: Was sind Verbindlichkeiten?

Definition

Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen eines Unternehmens zu einer bestimmten, der Höhe nach feststehenden Leistung an einen Dritten, die vom Gläubiger rechtlich durchsetzbar ist.

Kernmerkmale

  • ✅ dem Grunde nach sicher (Verpflichtung besteht)
  • ✅ der Höhe nach bestimmt oder verlässlich bestimmbar
  • rechtlich durchsetzbar
  • ✅ wirtschaftlich bereits entstanden (Vergangenheitstatbestand)

2) Abgrenzung: Verbindlichkeit vs. Rückstellung vs. Rechnungsabgrenzung

Übersichtstabelle

Kriterium Verbindlichkeit Rückstellung Rechnungsabgrenzung
Grund gewiss (möglich) ungewiss
Höhe gewiss/bestimmbar (möglich) ungewiss gewiss
Fälligkeit gewiss (möglich) ungewiss gewiss
Rechtsnatur echte Schuld wahrscheinliche Schuld keine Schuld, nur Periodenabgrenzung
Beispiel Lieferantenrechnung Garantierückstellung Vorauszahlung Miete

Merke: Bei Verbindlichkeiten stehen Grund und Höhe fest. Bei Rückstellungen ist mindestens Grund oder Höhe (oder Fälligkeit) ungewiss.

Wichtige Abgrenzungsfälle

Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)

  • keine „echte Schuld“
  • nur zeitliche Zuordnung bereits erfolgter Zahlung
  • Beispiel: Miete für Januar 2026 wird im Dezember 2025 bezahlt → aktiver RAP

Sonstige Verbindlichkeiten (antizipativ)

  • Aufwand wirtschaftlich bereits entstanden
  • Rechnung/Zahlung erfolgt erst im Folgejahr
  • Beispiel: Zinsen Dezember 2025, Zahlung Januar 2026 → sonstige Verbindlichkeit

3) Arten von Verbindlichkeiten

A) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (LuL)

Entstehung: Ware/Dienstleistung wurde erhalten, aber noch nicht bezahlt.

Beispiel: Wareneingang 10.000 € netto + 1.900 € USt am 15.12.2025, Zahlung am 30.01.2026.

Buchung bei Wareneingang (15.12.2025):

Wareneinkauf                    10.000 €
Vorsteuer                        1.900 €
    an Verbindlichkeiten aus LuL         11.900 €

Buchung bei Zahlung (30.01.2026):

Verbindlichkeiten aus LuL        11.900 €
    an Bank                              11.900 €

B) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Beispiele: Bankdarlehen, Kontokorrentkredit.

Beispiel: Aufnahme eines Darlehens über 50.000 €.

Darlehensaufnahme:

Bank                                           50.000 €
    an Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten  50.000 €

Zinsen am Jahresende (noch nicht gezahlt):

Zinsaufwand                     2.000 €
    an Sonstige Verbindlichkeiten       2.000 €

Zinszahlung im Folgejahr:

Sonstige Verbindlichkeiten      2.000 €
    an Bank                             2.000 €

C) Kautionsverbindlichkeiten (Pfandgelder)

Erhaltene Kautionen/Pfandgelder sind keine Rückstellungen, sondern echte Verbindlichkeiten, weil die Höhe feststeht und die Rückzahlungsverpflichtung grundsätzlich besteht.

Beispiel: Pfandgelder für Leihkisten: 5.000 €.

Erhalt Pfandgeld:

Bank                                5.000 €
    an Verbindlichkeiten aus Kautionen    5.000 €

Rückgabe Leergut & Pfandrückzahlung:

Verbindlichkeiten aus Kautionen     5.000 €
    an Bank                               5.000 €

Fehler vermeiden: Pfandgelder/Kautionen nicht als Rückstellung ausweisen. Die Höhe ist bestimmt; es handelt sich um eine Verbindlichkeit.

4) Wann Rückstellung statt Verbindlichkeit?

A) Bonuspunkte- und Gutscheinprogramme

Warum Rückstellung? Es ist ungewiss, ob und in welcher Höhe Punkte/Gutscheine eingelöst werden. Damit ist die Verpflichtung zwar möglich/wahrscheinlich, aber nicht sicher/bestimmt → Rückstellung.

Beispiel: Bonuspunkte Nominalwert 8.000 €, Einlösequote 80%.

Rückstellung: 8.000 € × 80% = 6.400 €

Bildung zum 31.12.2025:

Aufwand für Bonusprogramm                         6.400 €
    an Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten  6.400 €

Einlösung im Folgejahr (z. B. 5.000 €):

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten    5.000 €
    an Umsatzerlöse (Erlösschmälerung)                 5.000 €

B) Drohverlustrückstellung

Warum Rückstellung? Der Verlust ist noch nicht realisiert, aber aus einem schwebenden Geschäft droht ein negativer Saldo → handelsrechtliche Drohverlustrückstellung (Steuerbilanz häufig mit Ansatzverbot).

Beispiel: erwarteter Verlust 50.000 €, Steuersatz 30% (vereinfachend).

Buchung (Handelsbilanz):

Sonstige betriebliche Aufwendungen     50.000 €
    an Sonstige Rückstellungen              50.000 €

Aktive latente Steuern                15.000 €
    an Ertrag aus Ertragsteuern            15.000 €

Hinweis: Steuerbilanz: Drohverlustrückstellungen sind typischerweise nicht anzusetzen (z. B. § 5 Abs. 4a EStG) → temporäre Differenz → latente Steuern (Handelsbilanz).

C) Stornorisiken bei Versicherungsvertretern

Provisionen können bei Storno rückzahlbar sein. Ob und in welcher Höhe Stornos eintreten, ist ungewiss → Rückstellung für stornobehaftete Provisionen.

5) Prüfschema: Wann was?

Prüfschema für Passivposten:

1. Ist eine Verpflichtung gegenüber Dritten entstanden?
   NEIN → kein Passivposten
   JA   → weiter zu 2.

2. Stehen Grund UND Höhe (im Wesentlichen) fest?
   JA   → VERBINDLICHKEIT
   NEIN → weiter zu 3.

3. Ist die Inanspruchnahme wahrscheinlich (> 50%)?
   JA   → RÜCKSTELLUNG
   NEIN → kein Passivposten

4. Handelt es sich nur um zeitliche Abgrenzung (Zahlung/Leistung periodisieren)?
   JA   → RECHNUNGSABGRENZUNG (RAP)

Praxistipp: Bei Grenzfällen (z. B. Bonusprogramme) sind belastbare Erfahrungswerte (Einlösequoten, historische Daten) entscheidend für eine nachvollziehbare Bewertung.

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Entstehung Verbindlichkeit:
Aufwand / Vermögenszugang
    an Verbindlichkeiten

Tilgung Verbindlichkeit:
Verbindlichkeiten
    an Bank

FAQ: Häufige Fragen zu Verbindlichkeiten

Wann ist eine sonstige Verbindlichkeit zu passivieren?

Wenn der Aufwand wirtschaftlich bereits entstanden ist (z. B. Zinsen, Energie), die Rechnung/Zahlung aber erst später erfolgt und Grund sowie Höhe verlässlich bestimmbar sind.

Wann ist statt einer Verbindlichkeit eine Rückstellung zu bilden?

Wenn Grund und/oder Höhe (oder Fälligkeit) noch ungewiss sind, die Inanspruchnahme aber überwiegend wahrscheinlich ist.

Warum sind Pfandgelder keine Rückstellungen?

Weil die Rückzahlungsverpflichtung dem Grunde nach besteht und die Höhe feststeht. Es handelt sich um eine echte Schuld gegenüber dem Kunden (Verbindlichkeit).

Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten gemäß §§ 251, 268 (7) HGB:

  • Begebung und Übertragung von Wechseln
  • Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften
  • Gewährleistungsverträge
  • Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten, wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen.

Sie werden nicht passiviert, sondern gesondert unterhalb der Bilanz oder im Anhang ausgewiesen.

Top Lektion 10: Verbindlichkeiten


Ausweis der Verbindlichkeiten nach § 266 HGB

[...]
C.Verbindlichkeiten
  1. Anleihen davon konvertibel
  2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
  3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
  4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
  5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
  6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
  7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
  8. sonstige Verbindlichkeiten

Top Lektion 10: Verbindlichkeiten


Bewertung der Verbindlichkeiten

  • Ansatz mit dem Erfüllungsbetrag
  • Höchstwertprinzip: Wertermittlung zum Abschlusstag und ggf. Berichtigung
  • Ausnahme: Fremdwährungsverbindlichkeiten mit Laufzeit < 1 Jahr gemäß § 256a HGB:
    Bewertung mit Devisenkurs am Abschlussstichtag ohne Berücksichtigung des Imparitäts- und Realisationsprinzips
  • Nach IFRS (IAS 21.23) grundsätzlich immer Devisenkurs am Abschlusstag

Top Lektion 10: Verbindlichkeiten


Bewertung eines Disagios

Erfüllungsbetrag
-Auszahlungsbetrag
=„Disagio"
  • HGB: Aktivierungswahlrecht (Bilanzpolitik)
  • IFRS: Aktivierung nicht zulässig.

Top Lektion 10: Verbindlichkeiten


📝 Übungsaufgaben

Übung 1: Verbindlichkeit oder Rückstellung?

Ordne zu, ob eine Verbindlichkeit, Rückstellung oder kein Passivposten zu bilden ist:

  1. 28.12.2025 erhaltene Warenrechnung 15.000 €, Ware geliefert, Fälligkeit 30 Tage
  2. Bonuspunkte 12.000 €, Einlösequote 70%
  3. Geplanter Mengenrabatt für zukünftige Verkäufe (noch keine Umsätze)
  4. Pfandgelder Mehrwegflaschen 8.000 € vereinnahmt
  5. Verlustträchtiger Vertrag: erwarteter Verlust 25.000 €
  6. Lieferantenrechnung 5.000 €, bereits bezahlt und geliefert
  7. Garantieverpflichtung, geschätzte Kosten 3.000 €

Kurzlösung:

  1. Verbindlichkeit aus LuL
  2. Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten
  3. Kein Passivposten
  4. Verbindlichkeit aus Kautionen
  5. Rückstellung (Drohverlust, handelsrechtlich)
  6. Kein Passivposten (bereits erfüllt)
  7. Rückstellung (Gewährleistung)
Übung 2: Buchungssätze erstellen

Erstelle die vollständigen Buchungssätze:

  1. Kauf Waren 20.000 € netto + 3.800 € USt auf Ziel (15.11.2025)
  2. Zahlung der Rechnung aus 1. per Bank (20.12.2025)
  3. Erhalt Mietkaution 3.000 € (01.12.2025)
  4. Bildung Rückstellung Bonuspunkte 5.500 € am Jahresende
  5. Aufnahme Bankdarlehen 100.000 € (10.10.2025)
  6. Zinsen Dezember 2025: 800 €, noch nicht gezahlt
Übung 3: Komplexfall Kundenkartenprogramm
  • 2025 Bonuspunkte Nominalwert: 50.000 €
  • Einlösequote: 75% innerhalb von 2 Jahren
  • 2026 Einlösung tatsächlich: 30.000 €
  • Ende 2026 läuft das Programm aus, Rest verfällt
  1. Rückstellung zum 31.12.2025 berechnen
  2. Buchung Bildung 2025
  3. Buchung Einlösung 2026
  4. Behandlung des verfallenen Rests zum 31.12.2026
  5. Begründung: warum keine Verbindlichkeit?
Übung 4: Abgrenzungsfälle

Entscheide: Verbindlichkeit, Rückstellung oder RAP (mit kurzer Begründung):

  1. Vorauszahlung Jahresmiete 2026 am 20.12.2025: 36.000 €
  2. Noch nicht bezahlte Stromrechnung Dezember 2025: 2.500 €
  3. Versicherungsprämie 2026, bezahlt am 15.12.2025: 6.000 €
  4. Erwartete Kosten laufendes Gerichtsverfahren: 15.000 €
  5. Noch nicht beglichene Lieferantenrechnung: 8.500 €

🎯 Zusammenfassung – das Wichtigste auf einen Blick

  • ✔️ Verbindlichkeiten: Grund und Höhe stehen fest.
  • Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
  • Es gilt das Höchstwertprinzip.
  • Ausnahmen (nur HGB): Fremdwährungsverbindlichkeiten und Disagio
  • ✔️ Rückstellungen: mindestens Grund oder Höhe (oder Fälligkeit) ist ungewiss.
  • ✔️ Kaution/Pfand: regelmäßig Verbindlichkeit (keine Rückstellung).
  • ✔️ Bonusprogramme: regelmäßig Rückstellung (Einlösung ungewiss).
  • ✔️ Drohverluste: Rückstellung (handelsrechtlich; steuerlich oft nicht).
  • ✔️ RAP: keine Schuld, sondern zeitliche Abgrenzung von Zahlung/Leistung.

Top Lektion 10: Verbindlichkeiten


In Zusammenarbeit mit
Steuerberater Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
steuerschroeder.de
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