GoB (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung)

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GoB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) – verständlich erklärt mit Beispielen & Übungen

Diese Lerneinheit führt praxisnah durch die zentralen GoB – mit Schwerpunkt auf dem Vorsichtsprinzip (Realisations- und Imparitätsprinzip), dem Niederstwertprinzip, Einzelbewertung, typischen Anwendungsfällen (Rückstellungen, Forderungen, Pfandgelder, Anzahlungen, Vorräte) sowie latenten Steuern. Ergänzt durch Buchungssätze und Übungen.

Schwerpunkt: HGB & Steuerbilanz Mit Buchungssätzen Mit Übungen

1. Was sind die GoB?

1.1 Definition und Bedeutung

GoB sind übergeordnete Regeln für:

  • Ansatz – was wird bilanziert?
  • Bewertung – wie wird bilanziert?
  • Ausweis – wo wird bilanziert?
  • Dokumentation – wie wird die Buchführung geführt?

Rechtsrahmen (Kurzüberblick):

  • Handelsrecht: §§ 238 ff. HGB (GoB als Grundkonzept, teils ungeschrieben)
  • Steuerrecht: Maßgeblichkeit der GoB über § 5 Abs. 1 EStG, soweit keine steuerlichen Spezialnormen entgegenstehen
Merke: Die GoB wirken als „Leitplanken“. Das Steuerrecht übernimmt vieles, kann aber an entscheidenden Stellen abweichen (Bewertungsvorbehalt / Spezialvorschriften).

1.2 Herkunft der GoB

Die GoB sind nicht vollständig „in einem Paragraphen kodifiziert“, sondern ergeben sich aus:

  • Vorschriften des HGB
  • Kaufmännischer Übung und Verkehrsauffassung
  • Rechtsprechung (insb. BFH/instanzgerichtlich)
  • Fachliteratur und Standards/Verlautbarungen (z. B. IDW)
Typische Prüfungsfrage: „Gilt das auch steuerlich?“

Prüfen Sie stets: (1) Gibt es eine steuerliche Spezialnorm? (2) Gibt es ein steuerliches Passivierungs-/Aktivierungsverbot? (3) Bestehen abweichende Bewertungsregeln (z. B. Abzinsungssatz, Wertaufholung, Teilwertansatz)?

2. Die zentralen GoB im Überblick

Systematik (vereinfacht): Rahmengrundsätze (z. B. Klarheit, Vollständigkeit) + Ansatzgrundsätze (z. B. Periodenabgrenzung, Stetigkeit) + Bewertungsgrundsätze (Vorsicht, Niederstwertprinzip etc.).
Grundsatz Bedeutung Beispiel (Kurz)
Vorsichtsprinzip Konservative Bewertung: Risiken/Verluste früh, Gewinne spät Rückstellung bilden, sobald eine Verpflichtung wahrscheinlich ist
Realisationsprinzip Gewinne erst ausweisen, wenn realisiert (Leistung erbracht) Gewinn bei Lieferung, nicht bei Bestellung
Imparitätsprinzip Verluste bereits bei Erkennbarkeit berücksichtigen Drohverlustrückstellung HGB bei verlustbringendem Vertrag
Einzelbewertung Jeder Vermögensgegenstand / jede Schuld einzeln bewerten Maschine A separat von Maschine B bewerten
Periodenabgrenzung Aufwände/Erträge periodengerecht zuordnen Aktive/passive RAP
Stetigkeit Bewertungsmethoden beibehalten (Vergleichbarkeit) AfA-Methode nicht jährlich wechseln
Bilanzidentität Schlussbilanz = Eröffnungsbilanz Folgejahr Werte werden unverändert vorgetragen

Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung per Video einfach erklärt:


Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung /


Vorsichtsprinzip an einem Beispiel erklärt


Niederstwertprinzip – Finanzbuchhaltung ( Rechnungswesen)

3. Vorsichtsprinzip: Realisation & Imparität

3.1 Grundgedanke

Das Vorsichtsprinzip fordert eine vorsichtige Bewertung: Vermögen/Gewinne eher niedriger, Schulden/Verluste eher höher. Es dient u. a. dem Gläubigerschutz und wirkt über mehrere Unterprinzipien.

3.2 Realisationsprinzip (Gewinne erst bei Realisation)

Beispiel: Umsatzrealisation bei Lieferung

Forderungen aus L&L        11.900 €
    an Umsatzerlöse                10.000 €
    an Umsatzsteuer                 1.900 €

Hinweis: Der konkrete Realisationszeitpunkt kann je nach Sachverhalt (z. B. Abnahme, Gefahrübergang, Teilleistungen) zu beurteilen sein.

3.3 Imparitätsprinzip (Verluste früh berücksichtigen)

Beispiel: Drohverlustrückstellung (HGB)

Schwebender Vertrag ist voraussichtlich verlustbringend: erwarteter Verlust wird am Bilanzstichtag berücksichtigt.

Aufwand für Drohverlustrückstellung  10.000 €
    an Rückstellung für drohende Verluste
       aus schwebenden Geschäften            10.000 €
Wichtig (Handels- vs. Steuerbilanz): Steuerlich besteht grundsätzlich ein Passivierungsverbot für Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. In Klausuren/Prüfungen ist das ein typischer Abweichungstatbestand.

3.4 Niederstwertprinzip & Höchstwertprinzip

Aktiva: Niederstwertprinzip

  • Umlaufvermögen: strenges Niederstwertprinzip (Abwertung auch bei vorübergehender Wertminderung)
  • Anlagevermögen: gemildertes Niederstwertprinzip (Abwertung nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung)

Passiva: Höchstwertprinzip

Schulden sind tendenziell eher höher anzusetzen, z. B. bei Rückstellungen der Erfüllungsbetrag.

4. Einzelbewertung

4.1 Grundsatz

Jeder Vermögensgegenstand und jede Schuld ist grundsätzlich einzeln zu bewerten. Zunächst ist die Bewertungseinheit (wirtschaftlich abgrenzbares Objekt) sauber zu bestimmen.

4.2 Zulässige Durchbrechungen (Auswahl)

  1. Festwertverfahren (z. B. bei gleichartigen Vermögensgegenständen von nachrangiger Bedeutung)
  2. Gruppenbewertung (Bewertung von Gruppen gleichartiger Güter)
  3. Verbrauchsfolgeverfahren: FIFO, LIFO, Durchschnitt
  4. Pauschalwertberichtigung auf Forderungen (für nicht konkret identifizierbare Ausfallrisiken)

5. Wichtige Anwendungsfälle der GoB (mit Buchungssätzen)

5.1 Rückstellungen (Vorsichtsprinzip)

Ansatz

  • Ungewisse Verbindlichkeiten
  • Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (HGB)
  • Unterlassene Instandhaltung (unter Voraussetzungen)

Bewertung – Kerndifferenzen

  • HGB: Erfüllungsbetrag am Stichtag, inkl. künftiger Preis-/Kostensteigerungen; Abzinsung bei Restlaufzeit > 1 Jahr mit Marktzinssatz (7 Jahre; Pensionsrückstellungen ggf. 10 Jahre).
  • Steuerbilanz: Erfüllungsbetrag ohne künftige Preis-/Kostensteigerungen; Abzinsung mit gesetzlichem Zinssatz (5,5 %) bei bestimmten Rückstellungen; besondere Passivierungsverbote möglich.

Beispiel: Nachbetreuungskosten (vereinfachtes Rechenbeispiel)

HGB rechnet mit Preissteigerungen und marktnahem Abzinsungssatz, steuerlich ohne Preissteigerungen und mit 5,5 %.

Rechenschritte (aufklappen)

Handelsbilanz (Beispiel):

Endwert mit Preissteigerung:
100.000 € × (1,02)^5 = 110.408 €

Barwert (Beispielzins 3%):
110.408 € / (1,03)^5 = 95.263 €

Steuerbilanz (Beispiel):

Endwert (ohne Preissteigerung):
100.000 €

Barwert (5,5%):
100.000 € / (1,055)^5 = 76.513 €

Buchung HGB (Beispiel):

Aufwand für Nachbetreuung      95.263 €
    an Rückstellung für
       Nachbetreuungskosten            95.263 €

Buchung Steuerbilanz (Beispiel):

Aufwand für Nachbetreuung      76.513 €
    an Rückstellung für
       Nachbetreuungskosten            76.513 €

5.2 Forderungen (strenges Niederstwertprinzip)

Drei Kategorien:

  1. Einwandfrei: Ansatz zum Nennwert
  2. Zweifelhaft: Einzelwertberichtigung (EWB)
  3. Uneinbringlich: Ausbuchung

Beispiel: Wertberichtigungen

Abschreibungen auf Forderungen  15.000 €
    an Forderungen aus L&L              15.000 €

Abschreibungen auf Forderungen  10.000 €
    an Einzelwertberichtigung
       zu Forderungen                   10.000 €

Abschreibungen auf Forderungen   3.500 €
    an Pauschalwertberichtigung
       zu Forderungen                    3.500 €
Merke: Die Pauschalwertberichtigung ist eine praxisübliche, GoB-konforme Durchbrechung der strengen Einzelbewertung – sofern methodisch sauber hergeleitet und dokumentiert.

5.3 Pfandgelder (durchlaufende Posten)

Grundidee

  • Pfand ist grundsätzlich kein Umsatzerlös, sondern eine Verbindlichkeit (Empfänger) bzw. Forderung (Zahler).
  • Erfolgsneutral, solange Rückzahlungsanspruch besteht.

Buchungsbeispiel (Empfänger)

Forderungen aus L&L              134,00 €
    an Umsatzerlöse                     100,00 €
    an Umsatzsteuer                      19,00 €
    an Verbindlichkeiten aus Pfandgeldern 15,00 €

Rückgabe Leergut:

Verbindlichkeiten aus Pfandgeldern  15,00 €
    an Kasse/Bank                          15,00 €

5.4 Anzahlungen (schwebende Geschäfte)

Beim Leistenden (Verkäufer): Erhaltene Anzahlungen

Erfolgsneutral bis zur Leistungserbringung; Umsatzsteuer kann bereits bei Vereinnahmung entstehen (je nach Besteuerungsart/Regelung).

Beispiel (mit USt):

Bank                           59.500 €
    an Erhaltene Anzahlungen
       auf Bestellungen                50.000 €
    an Umsatzsteuer                      9.500 €

Bei Lieferung/Endabrechnung (Beispiel):

Forderungen aus L&L             59.500 €
Erhaltene Anzahlungen           50.000 €
    an Umsatzerlöse                    100.000 €
    an Umsatzsteuer                      9.500 €
Merke: In der Endabrechnung wird regelmäßig nur die „Rest-USt“ erfasst, weil ein Teil bereits bei der Anzahlung gebucht wurde.

Beim Besteller (Käufer): Geleistete Anzahlungen

Geleistete Anzahlungen     50.000 €
    an Bank                         50.000 €

Bilanzausweis: Aktivposten (Anschaffungskosten/geleisteter Betrag) bis zur Lieferung/Leistung.

5.5 Vorräte – Verbrauchsfolgeverfahren (FIFO/LIFO/Durchschnitt)

Zur praktikablen Bewertung von Vorräten sind Verbrauchsfolgeverfahren zulässig (insb. FIFO, LIFO, Durchschnitt).

Beispielrechnung (Kurzüberblick)

Die rechnerische Herleitung ist ein Klausurklassiker. Wichtig sind Endbestand und Wareneinsatz.

Wareneinsatz = Anfangsbestand + Zugänge - Endbestand
Methode Typische Wirkung bei steigenden Preisen GoB-Bezug
FIFO höherer Endbestand, niedrigerer Wareneinsatz, höherer Gewinn zulässig, aber tendenziell weniger „vorsichtig“
LIFO niedrigerer Endbestand, höherer Wareneinsatz, niedrigerer Gewinn Vorsichtsprinzip: Gewinn eher niedriger
Durchschnitt mittlere Effekte praktikabler Kompromiss

5.6 Latente Steuern (§ 274 HGB)

Latente Steuern entstehen bei temporären Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz.

  • Passiv: HGB-Gewinn < Steuerlicher Gewinn → künftig höhere Steuerlast
  • Aktiv: HGB-Gewinn > Steuerlicher Gewinn → künftig niedrigere Steuerlast

5.7 Ergänzung: Rechnungsabgrenzungsposten (Periodenabgrenzung)

Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) setzen das Periodenabgrenzungsprinzip praktisch um.

1) Aktive RAP (Ausgabe vor Aufwand)

01.12.2026 Zahlung Versicherung für 2027 (12.000 €):
Aktive Rechnungsabgrenzung   12.000 €
    an Bank                          12.000 €

Auflösung 2027 (monatlich):
Versicherungsaufwand          1.000 €
    an Aktive Rechnungsabgrenzung     1.000 €

2) Passive RAP (Einnahme vor Ertrag)

15.12.2026 Miete im Voraus für Jan–März 2027 (9.000 €):
Bank                           9.000 €
    an Passive Rechnungsabgrenzung   9.000 €

Auflösung 2027 (monatlich):
Passive Rechnungsabgrenzung    3.000 €
    an Mieterträge                   3.000 €

6. Praktische Übungen

Übung 1: Vorsichtsprinzip – Rückstellungen

Sachverhalt:

Maschinen-Generalüberholung in 3 Jahren:
Kosten in 3 Jahren: 60.000 €
Kostensteigerung: 3% p.a.
HGB-Zins: 2,5% p.a.
StB-Zins: 5,5% p.a.
Steuersatz: 30%
  1. Berechnen Sie die Rückstellung nach HGB.
  2. Berechnen Sie die Rückstellung nach EStG.
  3. Erstellen Sie die Buchungssätze für beide Bilanzen.
  4. Berechnen Sie die passive latente Steuer.
  5. Erstellen Sie den Buchungssatz für die latente Steuer.

Übung 2: Forderungsbewertung

Forderungsbestand 31.12.2026: 250.000 €
Kunde X (Insolvenz): 25.000 € uneinbringlich
Kunde Y: 40.000 €, 60% Ausfall erwartet
Kunde Z: 30.000 €, 30% Ausfall erwartet
PWB: 1,5% auf Restforderungen
  1. Berechnen Sie alle Wertberichtigungen.
  2. Ermitteln Sie den Bilanzansatz der Forderungen.
  3. Erstellen Sie die Buchungssätze.
  4. Zeigen Sie den Bilanzausweis.
  5. Ist die PWB GoB-konform? Begründen Sie.

Übung 3: Pfandgelder – Getränkehandel

Anfangsbestand Pfandverbindlichkeiten: 50.000 €
Vereinnahmt: 120.000 €
Zurückgezahlt: 100.000 €
  1. Bilanzansatz Pfandverbindlichkeiten 31.12.2026.
  2. Buchungen für vereinnahmte Pfandgelder.
  3. Buchungen für zurückgezahlte Pfandgelder.
  4. Bilanzausweis.
  5. Warum keine Umsatzerlöse?

Übung 4: Anzahlungen – Bauauftrag

Auftrag: 500.000 € netto
01.01.2026: Anzahlung 100.000 € + USt erhalten
30.06.2026: weitere Anzahlung 80.000 € + USt
31.12.2026: Fertigstellung 75%
Herstellungskosten bisher: 280.000 €
  1. Buchen Sie beide Anzahlungen.
  2. Bilanzansatz erhaltene Anzahlungen.
  3. Bilanzansatz unfertige Erzeugnisse.
  4. Bilanzausweis zum 31.12.2026.
  5. Was passiert bei vollständiger Fertigstellung/Abnahme?

Übung 5: Verbrauchsfolgeverfahren

Rohstofflager:
Anfang: 400 Stk. à 50 € = 20.000 €
Zugänge: Feb 300 à 52; Mai 250 à 55; Aug 200 à 58; Nov 150 à 60
Abgänge: 800 Stk.
Endbestand: 500 Stk.
  1. Endbestand Durchschnitt.
  2. Endbestand FIFO.
  3. Endbestand LIFO.
  4. Wareneinsatz für alle Methoden.
  5. Welche Methode führt zum niedrigsten Gewinn und warum ist das GoB-konform?

Übung 6: Latente Steuern – Komplexfall

Position                    HGB         StB      Differenz
Rückstellung Garantie    80.000 €   60.000 €   +20.000 €
Rückstellung Pension    300.000 €  250.000 €   +50.000 €
Immaterielle VG          50.000 €        0 €   +50.000 €
Steuersatz: 30%
  1. Passiv vs. aktiv: Welche Differenzen führen wozu?
  2. Höhe passiver latenter Steuern.
  3. Höhe aktiver latenter Steuern.
  4. Buchungssätze.
  5. Bilanzausweis.

Übung 7: Rechnungsabgrenzung (aRAP/pRAP)

01.12.2026: Wartungsvertrag 24.000 € für 01.01.–31.12.2027 bezahlt
15.12.2026: Miete 6.000 € für 01.01.–28.02.2027 vereinnahmt
  1. Welche RAP entstehen zum 31.12.2026?
  2. Buchungen 2026 und monatliche Auflösung 2027.

Übung 8: Wertminderung UV vs. AV (strenges vs. gemildertes NWP)

Buchwert jeweils 100.000 € (31.12.2026)
a) Umlaufvermögen (Handelsware): beizulegender Wert 85.000 € (vorübergehend)
b) Anlagevermögen (Maschine): beizulegender Wert 85.000 € (vorübergehend)
  1. Ist abzuschreiben? Begründen Sie.
  2. Buchungssatz (falls ja).

Übung 9: Drohverlustrückstellung (HGB) vs. Steuerbilanz

Schwebender Vertrag:
Erlöse 200.000 €
erwartete Kosten 230.000 €
Verlust 30.000 €
Vertrag nicht erfüllt
  1. HGB: Ansatz/Buchung?
  2. Steuerbilanz: Ansatz/Buchung?
  3. Latente Steuer (30%)?

7. Musterlösungen (Auswahl)

Lösung Übung 1: Rückstellungen (Beispielrechnung)

HGB:
Endwert inkl. Kostensteigerung:
60.000 € × (1,03)^3 = 65.545 € (gerundet)

Barwert (2,5%):
65.545 € / (1,025)^3 = 60.890 € (gerundet)

Steuerbilanz:
Endwert ohne Kostensteigerung: 60.000 €
Barwert (5,5%):
60.000 € / (1,055)^3 = 51.033 € (gerundet)

Passive latente Steuer:
Temporäre Differenz: 60.890 € - 51.033 € = 9.857 €
Latente Steuer: 9.857 € × 30% = 2.957 €

Buchung latente Steuer (HGB):
Steuern vom Einkommen/Ertrag   2.957 €
    an Passive latente Steuern        2.957 €
Hinweis zur Rundung:

In Klausuren ist entscheidend, dass Sie eine konsistente Rundungslogik anwenden (z. B. auf volle Euro). Geringe Abweichungen durch Rundung sind üblich.

Lösung Übung 3: Pfandgelder

Bilanzansatz 31.12.:
Anfang 50.000 €
+ vereinnahmt 120.000 €
- zurückgezahlt 100.000 €
= 70.000 € Pfandverbindlichkeiten

Buchung Vereinnahmung:
Kasse/Bank                     120.000 €
    an Verbindlichkeiten aus Pfandgeldern  120.000 €

Buchung Rückzahlung:
Verbindlichkeiten aus Pfandgeldern  100.000 €
    an Kasse/Bank                         100.000 €

Lösung Übung 5: Verbrauchsfolgeverfahren (Kurz)

Gesamtwert: 20.000 + 15.600 + 13.750 + 11.600 + 9.000 = 69.950 €
Gesamtmenge: 1.300 Stk.

Durchschnittspreis: 69.950 / 1.300 = 53,81 €/Stk.
Endbestand Durchschnitt: 500 × 53,81 = 26.905 €

FIFO-Endbestand (neueste zuerst): 28.850 €
LIFO-Endbestand (älteste zuerst): 25.200 €

Wareneinsatz = Gesamtwert - Endbestand
Durchschnitt: 69.950 - 26.905 = 43.045 €
FIFO:         69.950 - 28.850 = 41.100 €
LIFO:         69.950 - 25.200 = 44.750 €

Niedrigster Gewinn: LIFO (höchster Wareneinsatz) – Vorsichtsprinzip.

Lösung Übung 7: Rechnungsabgrenzung

Wartung 24.000 € (für 2027):
31.12.2026: aRAP 24.000 €
Auflösung 2027: 2.000 €/Monat

Miete 6.000 € (Jan–Feb 2027):
31.12.2026: pRAP 6.000 €
Auflösung 2027: 3.000 € Januar, 3.000 € Februar

Lösung Übung 8: Wertminderung UV vs. AV

a) Umlaufvermögen: Abschreibung Pflicht (strenges Niederstwertprinzip):
Abschreibung auf Vorräte  15.000 €
    an Vorräte                 15.000 €

b) Anlagevermögen: nur Pflicht, wenn voraussichtlich dauernd.
Vorübergehend → i. d. R. keine Pflichtabschreibung.

Lösung Übung 9: Drohverlustrückstellung

HGB:
Aufwand Drohverlustrückstellung  30.000 €
    an Rückstellung drohende Verluste aus schwebenden Geschäften  30.000 €

Steuerbilanz:
regelmäßig kein Ansatz → temporäre Differenz

Passive latente Steuer (30%):
30.000 € × 30% = 9.000 €
Buchung (HGB):
Steuern vom Einkommen/Ertrag  9.000 €
    an Passive latente Steuern      9.000 €

8. Zusammenfassung: Die wichtigsten GoB-Regeln

Die 10 goldenen Regeln

  1. Vorsicht walten lassen – im Zweifel niedriger bewerten.
  2. Gewinne erst bei Realisation – nicht zu früh erfassen.
  3. Verluste sofort berücksichtigen – auch wenn nur drohend.
  4. Einzeln bewerten – Bewertungseinheit sauber abgrenzen.
  5. Niederstwertprinzip (Aktiva) – Wertminderungen beachten.
  6. Höchstwertprinzip (Passiva) – Verpflichtungen realistisch bemessen.
  7. Periodengerecht abgrenzen – RAP konsequent nutzen.
  8. Stetig bleiben – Methoden nicht willkürlich ändern.
  9. Bilanzidentität wahren – Schlussbilanz = Eröffnungsbilanz Folgejahr.
  10. Klarheit schaffen – nachvollziehbar für Dritte (Dokumentation/Belegwesen).

GoB-Checkliste für Bilanzierung

Ansatz – Fragen Sie sich:
  • Liegt ein Vermögensgegenstand/Wirtschaftsgut bzw. eine Schuld vor?
  • Besteht Aktivierungspflicht, -wahlrecht oder -verbot?
  • Ist die Bewertungseinheit korrekt abgegrenzt?
Bewertung – Prüfen Sie:
  • Erstbewertung zu Anschaffungs-/Herstellungskosten?
  • Folgebewertung nach Niederstwert-/Höchstwertprinzip?
  • Vorsichtsprinzip eingehalten (Realisation/Imparität)?
  • Unterschiede HGB/EStG dokumentiert (latente Steuern)?
Ausweis – Beachten Sie:
  • Richtige Bilanzposition und Darstellung (Klarheit/Übersicht)?
  • Vorjahresvergleichbarkeit (Stetigkeit)?
  • Bilanzidentität gewahrt?

9. Vertiefung: Maßgeblichkeitsprinzip

Grundsatz

§ 5 Abs. 1 EStG: Die Handelsbilanz ist grundsätzlich für die Steuerbilanz maßgeblich.

Handelsbilanz (nach GoB)
         ↓
   Maßgeblichkeit
         ↓
    Steuerbilanz

Durchbrechungen

  • Steuerliche Sondervorschriften gehen vor (Bewertungsvorbehalt), z. B. § 5 Abs. 6 EStG, § 6 EStG, § 7 EStG.
  • Steuerliche Wahlrechte (z. B. GWG, Sammelposten, Teilwertabschreibung).
  • Folgen: temporäre Differenzen und latente Steuern in der Handelsbilanz (§ 274 HGB).

10. Häufige Prüfungsfehler vermeiden

  • ❌ Gewinn bei Auftragserteilung buchen → ✅ erst bei Lieferung/Leistung (Realisationsprinzip)
  • ❌ Drohverlust ignorieren → ✅ Drohverlustrückstellung (Imparitätsprinzip)
  • ❌ Forderungen stets zum Nennwert → ✅ Wertberichtigungen (Niederstwertprinzip)
  • ❌ Pfandgelder als Erlöse → ✅ Verbindlichkeit (durchlaufender Posten)
  • ❌ Rückstellungen ohne Abzinsung → ✅ bei Laufzeit > 1 Jahr abzinsen (HGB/EStG unterschiedlich)
  • ❌ Latente Steuern in Steuerbilanz ausweisen → ✅ latente Steuern nur in Handelsbilanz

11. Weiterführende Hinweise

Wichtige Rechtsgrundlagen (Auswahl)

  • HGB: §§ 238–263 (Buchführung/Abschluss), § 252 (Bewertungsgrundsätze), § 253 (Bewertung), § 256 (Verbrauchsfolgeverfahren), § 274 (latente Steuern)
  • EStG: § 5 (Maßgeblichkeit), § 6 (Bewertung), § 6 Abs. 1 Nr. 3a (Rückstellungen)
  • AO: §§ 140–148 (Ordnungsvorschriften)

Prüfungsrelevante Schwerpunkte

  1. Vorsichtsprinzip (Realisation/Imparität)
  2. Niederstwert-/Höchstwertprinzip in der Praxis
  3. Rückstellungsbewertung HGB vs. EStG (inkl. Abzinsung)
  4. Forderungsbewertung (EWB/PWB)
  5. Latente Steuern berechnen und buchen
  6. Verbrauchsfolgeverfahren anwenden
  7. Rechnungsabgrenzung (RAP) sicher beherrschen

Hinweis: GoBD, GoBS und GDPdU (Begriffe sauber abgrenzen)

Hinweis:

Der Begriff „GoDDS“ ist im deutschen Rechnungslegungs-/Steuerkontext nicht als gängige Abkürzung etabliert und dürfte häufig auf eine Verwechslung/Vertipper zurückgehen.

  • GoBS: Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (historischer IT-Rahmen).
  • GDPdU: Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (historische Verwaltungsgrundsätze zum Datenzugriff in Außenprüfungen).
  • GoBD: heutiger Maßstab für elektronische Buchführung/Aufbewahrung und Datenzugriff; konkretisiert Ordnungsmäßigkeit in IT-Prozessen (inkl. Verfahrensdokumentation).
Prüfungslogik:

GoB liefern die materiellen/formellen Grundprinzipien; GoBD konkretisieren diese für IT-Systeme, Aufbewahrung und Datenzugriff.

Siehe auch: Auslegung der Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung (GoB) für die Kassenbuchhaltung ...



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