GoB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) – verständlich erklärt mit Beispielen & Übungen
Diese Lerneinheit führt praxisnah durch die zentralen GoB – mit Schwerpunkt auf dem Vorsichtsprinzip (Realisations- und Imparitätsprinzip), dem Niederstwertprinzip, Einzelbewertung, typischen Anwendungsfällen (Rückstellungen, Forderungen, Pfandgelder, Anzahlungen, Vorräte) sowie latenten Steuern. Ergänzt durch Buchungssätze und Übungen.
1. Was sind die GoB?
1.1 Definition und Bedeutung
GoB sind übergeordnete Regeln für:
- Ansatz – was wird bilanziert?
- Bewertung – wie wird bilanziert?
- Ausweis – wo wird bilanziert?
- Dokumentation – wie wird die Buchführung geführt?
Rechtsrahmen (Kurzüberblick):
- Handelsrecht: §§ 238 ff. HGB (GoB als Grundkonzept, teils ungeschrieben)
- Steuerrecht: Maßgeblichkeit der GoB über § 5 Abs. 1 EStG, soweit keine steuerlichen Spezialnormen entgegenstehen
1.2 Herkunft der GoB
Die GoB sind nicht vollständig „in einem Paragraphen kodifiziert“, sondern ergeben sich aus:
- Vorschriften des HGB
- Kaufmännischer Übung und Verkehrsauffassung
- Rechtsprechung (insb. BFH/instanzgerichtlich)
- Fachliteratur und Standards/Verlautbarungen (z. B. IDW)
Typische Prüfungsfrage: „Gilt das auch steuerlich?“
Prüfen Sie stets: (1) Gibt es eine steuerliche Spezialnorm? (2) Gibt es ein steuerliches Passivierungs-/Aktivierungsverbot? (3) Bestehen abweichende Bewertungsregeln (z. B. Abzinsungssatz, Wertaufholung, Teilwertansatz)?
2. Die zentralen GoB im Überblick
| Grundsatz | Bedeutung | Beispiel (Kurz) |
|---|---|---|
| Vorsichtsprinzip | Konservative Bewertung: Risiken/Verluste früh, Gewinne spät | Rückstellung bilden, sobald eine Verpflichtung wahrscheinlich ist |
| Realisationsprinzip | Gewinne erst ausweisen, wenn realisiert (Leistung erbracht) | Gewinn bei Lieferung, nicht bei Bestellung |
| Imparitätsprinzip | Verluste bereits bei Erkennbarkeit berücksichtigen | Drohverlustrückstellung HGB bei verlustbringendem Vertrag |
| Einzelbewertung | Jeder Vermögensgegenstand / jede Schuld einzeln bewerten | Maschine A separat von Maschine B bewerten |
| Periodenabgrenzung | Aufwände/Erträge periodengerecht zuordnen | Aktive/passive RAP |
| Stetigkeit | Bewertungsmethoden beibehalten (Vergleichbarkeit) | AfA-Methode nicht jährlich wechseln |
| Bilanzidentität | Schlussbilanz = Eröffnungsbilanz Folgejahr | Werte werden unverändert vorgetragen |
Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung per Video einfach erklärt:
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung /
Vorsichtsprinzip an einem Beispiel erklärt
Niederstwertprinzip – Finanzbuchhaltung ( Rechnungswesen)
3. Vorsichtsprinzip: Realisation & Imparität
3.1 Grundgedanke
Das Vorsichtsprinzip fordert eine vorsichtige Bewertung: Vermögen/Gewinne eher niedriger, Schulden/Verluste eher höher. Es dient u. a. dem Gläubigerschutz und wirkt über mehrere Unterprinzipien.
3.2 Realisationsprinzip (Gewinne erst bei Realisation)
Beispiel: Umsatzrealisation bei Lieferung
Forderungen aus L&L 11.900 €
an Umsatzerlöse 10.000 €
an Umsatzsteuer 1.900 €
Hinweis: Der konkrete Realisationszeitpunkt kann je nach Sachverhalt (z. B. Abnahme, Gefahrübergang, Teilleistungen) zu beurteilen sein.
3.3 Imparitätsprinzip (Verluste früh berücksichtigen)
Beispiel: Drohverlustrückstellung (HGB)
Schwebender Vertrag ist voraussichtlich verlustbringend: erwarteter Verlust wird am Bilanzstichtag berücksichtigt.
Aufwand für Drohverlustrückstellung 10.000 €
an Rückstellung für drohende Verluste
aus schwebenden Geschäften 10.000 €
3.4 Niederstwertprinzip & Höchstwertprinzip
Aktiva: Niederstwertprinzip
- Umlaufvermögen: strenges Niederstwertprinzip (Abwertung auch bei vorübergehender Wertminderung)
- Anlagevermögen: gemildertes Niederstwertprinzip (Abwertung nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung)
Passiva: Höchstwertprinzip
Schulden sind tendenziell eher höher anzusetzen, z. B. bei Rückstellungen der Erfüllungsbetrag.
4. Einzelbewertung
4.1 Grundsatz
Jeder Vermögensgegenstand und jede Schuld ist grundsätzlich einzeln zu bewerten. Zunächst ist die Bewertungseinheit (wirtschaftlich abgrenzbares Objekt) sauber zu bestimmen.
4.2 Zulässige Durchbrechungen (Auswahl)
- Festwertverfahren (z. B. bei gleichartigen Vermögensgegenständen von nachrangiger Bedeutung)
- Gruppenbewertung (Bewertung von Gruppen gleichartiger Güter)
- Verbrauchsfolgeverfahren: FIFO, LIFO, Durchschnitt
- Pauschalwertberichtigung auf Forderungen (für nicht konkret identifizierbare Ausfallrisiken)
5. Wichtige Anwendungsfälle der GoB (mit Buchungssätzen)
5.1 Rückstellungen (Vorsichtsprinzip)
Ansatz
- Ungewisse Verbindlichkeiten
- Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (HGB)
- Unterlassene Instandhaltung (unter Voraussetzungen)
Bewertung – Kerndifferenzen
- HGB: Erfüllungsbetrag am Stichtag, inkl. künftiger Preis-/Kostensteigerungen; Abzinsung bei Restlaufzeit > 1 Jahr mit Marktzinssatz (7 Jahre; Pensionsrückstellungen ggf. 10 Jahre).
- Steuerbilanz: Erfüllungsbetrag ohne künftige Preis-/Kostensteigerungen; Abzinsung mit gesetzlichem Zinssatz (5,5 %) bei bestimmten Rückstellungen; besondere Passivierungsverbote möglich.
Beispiel: Nachbetreuungskosten (vereinfachtes Rechenbeispiel)
HGB rechnet mit Preissteigerungen und marktnahem Abzinsungssatz, steuerlich ohne Preissteigerungen und mit 5,5 %.
Rechenschritte (aufklappen)
Handelsbilanz (Beispiel):
Endwert mit Preissteigerung:
100.000 € × (1,02)^5 = 110.408 €
Barwert (Beispielzins 3%):
110.408 € / (1,03)^5 = 95.263 €
Steuerbilanz (Beispiel):
Endwert (ohne Preissteigerung):
100.000 €
Barwert (5,5%):
100.000 € / (1,055)^5 = 76.513 €
Buchung HGB (Beispiel):
Aufwand für Nachbetreuung 95.263 €
an Rückstellung für
Nachbetreuungskosten 95.263 €
Buchung Steuerbilanz (Beispiel):
Aufwand für Nachbetreuung 76.513 €
an Rückstellung für
Nachbetreuungskosten 76.513 €
5.2 Forderungen (strenges Niederstwertprinzip)
Drei Kategorien:
- Einwandfrei: Ansatz zum Nennwert
- Zweifelhaft: Einzelwertberichtigung (EWB)
- Uneinbringlich: Ausbuchung
Beispiel: Wertberichtigungen
Abschreibungen auf Forderungen 15.000 €
an Forderungen aus L&L 15.000 €
Abschreibungen auf Forderungen 10.000 €
an Einzelwertberichtigung
zu Forderungen 10.000 €
Abschreibungen auf Forderungen 3.500 €
an Pauschalwertberichtigung
zu Forderungen 3.500 €
5.3 Pfandgelder (durchlaufende Posten)
Grundidee
- Pfand ist grundsätzlich kein Umsatzerlös, sondern eine Verbindlichkeit (Empfänger) bzw. Forderung (Zahler).
- Erfolgsneutral, solange Rückzahlungsanspruch besteht.
Buchungsbeispiel (Empfänger)
Forderungen aus L&L 134,00 €
an Umsatzerlöse 100,00 €
an Umsatzsteuer 19,00 €
an Verbindlichkeiten aus Pfandgeldern 15,00 €
Rückgabe Leergut:
Verbindlichkeiten aus Pfandgeldern 15,00 €
an Kasse/Bank 15,00 €
5.4 Anzahlungen (schwebende Geschäfte)
Beim Leistenden (Verkäufer): Erhaltene Anzahlungen
Erfolgsneutral bis zur Leistungserbringung; Umsatzsteuer kann bereits bei Vereinnahmung entstehen (je nach Besteuerungsart/Regelung).
Beispiel (mit USt):
Bank 59.500 €
an Erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen 50.000 €
an Umsatzsteuer 9.500 €
Bei Lieferung/Endabrechnung (Beispiel):
Forderungen aus L&L 59.500 €
Erhaltene Anzahlungen 50.000 €
an Umsatzerlöse 100.000 €
an Umsatzsteuer 9.500 €
Beim Besteller (Käufer): Geleistete Anzahlungen
Geleistete Anzahlungen 50.000 €
an Bank 50.000 €
Bilanzausweis: Aktivposten (Anschaffungskosten/geleisteter Betrag) bis zur Lieferung/Leistung.
5.5 Vorräte – Verbrauchsfolgeverfahren (FIFO/LIFO/Durchschnitt)
Zur praktikablen Bewertung von Vorräten sind Verbrauchsfolgeverfahren zulässig (insb. FIFO, LIFO, Durchschnitt).
Beispielrechnung (Kurzüberblick)
Die rechnerische Herleitung ist ein Klausurklassiker. Wichtig sind Endbestand und Wareneinsatz.
Wareneinsatz = Anfangsbestand + Zugänge - Endbestand
| Methode | Typische Wirkung bei steigenden Preisen | GoB-Bezug |
|---|---|---|
| FIFO | höherer Endbestand, niedrigerer Wareneinsatz, höherer Gewinn | zulässig, aber tendenziell weniger „vorsichtig“ |
| LIFO | niedrigerer Endbestand, höherer Wareneinsatz, niedrigerer Gewinn | Vorsichtsprinzip: Gewinn eher niedriger |
| Durchschnitt | mittlere Effekte | praktikabler Kompromiss |
5.6 Latente Steuern (§ 274 HGB)
Latente Steuern entstehen bei temporären Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz.
- Passiv: HGB-Gewinn < Steuerlicher Gewinn → künftig höhere Steuerlast
- Aktiv: HGB-Gewinn > Steuerlicher Gewinn → künftig niedrigere Steuerlast
5.7 Ergänzung: Rechnungsabgrenzungsposten (Periodenabgrenzung)
Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) setzen das Periodenabgrenzungsprinzip praktisch um.
1) Aktive RAP (Ausgabe vor Aufwand)
01.12.2026 Zahlung Versicherung für 2027 (12.000 €):
Aktive Rechnungsabgrenzung 12.000 €
an Bank 12.000 €
Auflösung 2027 (monatlich):
Versicherungsaufwand 1.000 €
an Aktive Rechnungsabgrenzung 1.000 €
2) Passive RAP (Einnahme vor Ertrag)
15.12.2026 Miete im Voraus für Jan–März 2027 (9.000 €):
Bank 9.000 €
an Passive Rechnungsabgrenzung 9.000 €
Auflösung 2027 (monatlich):
Passive Rechnungsabgrenzung 3.000 €
an Mieterträge 3.000 €
6. Praktische Übungen
Übung 1: Vorsichtsprinzip – Rückstellungen
Sachverhalt:
Maschinen-Generalüberholung in 3 Jahren:
Kosten in 3 Jahren: 60.000 €
Kostensteigerung: 3% p.a.
HGB-Zins: 2,5% p.a.
StB-Zins: 5,5% p.a.
Steuersatz: 30%
- Berechnen Sie die Rückstellung nach HGB.
- Berechnen Sie die Rückstellung nach EStG.
- Erstellen Sie die Buchungssätze für beide Bilanzen.
- Berechnen Sie die passive latente Steuer.
- Erstellen Sie den Buchungssatz für die latente Steuer.
Übung 2: Forderungsbewertung
Forderungsbestand 31.12.2026: 250.000 €
Kunde X (Insolvenz): 25.000 € uneinbringlich
Kunde Y: 40.000 €, 60% Ausfall erwartet
Kunde Z: 30.000 €, 30% Ausfall erwartet
PWB: 1,5% auf Restforderungen
- Berechnen Sie alle Wertberichtigungen.
- Ermitteln Sie den Bilanzansatz der Forderungen.
- Erstellen Sie die Buchungssätze.
- Zeigen Sie den Bilanzausweis.
- Ist die PWB GoB-konform? Begründen Sie.
Übung 3: Pfandgelder – Getränkehandel
Anfangsbestand Pfandverbindlichkeiten: 50.000 €
Vereinnahmt: 120.000 €
Zurückgezahlt: 100.000 €
- Bilanzansatz Pfandverbindlichkeiten 31.12.2026.
- Buchungen für vereinnahmte Pfandgelder.
- Buchungen für zurückgezahlte Pfandgelder.
- Bilanzausweis.
- Warum keine Umsatzerlöse?
Übung 4: Anzahlungen – Bauauftrag
Auftrag: 500.000 € netto
01.01.2026: Anzahlung 100.000 € + USt erhalten
30.06.2026: weitere Anzahlung 80.000 € + USt
31.12.2026: Fertigstellung 75%
Herstellungskosten bisher: 280.000 €
- Buchen Sie beide Anzahlungen.
- Bilanzansatz erhaltene Anzahlungen.
- Bilanzansatz unfertige Erzeugnisse.
- Bilanzausweis zum 31.12.2026.
- Was passiert bei vollständiger Fertigstellung/Abnahme?
Übung 5: Verbrauchsfolgeverfahren
Rohstofflager:
Anfang: 400 Stk. à 50 € = 20.000 €
Zugänge: Feb 300 à 52; Mai 250 à 55; Aug 200 à 58; Nov 150 à 60
Abgänge: 800 Stk.
Endbestand: 500 Stk.
- Endbestand Durchschnitt.
- Endbestand FIFO.
- Endbestand LIFO.
- Wareneinsatz für alle Methoden.
- Welche Methode führt zum niedrigsten Gewinn und warum ist das GoB-konform?
Übung 6: Latente Steuern – Komplexfall
Position HGB StB Differenz
Rückstellung Garantie 80.000 € 60.000 € +20.000 €
Rückstellung Pension 300.000 € 250.000 € +50.000 €
Immaterielle VG 50.000 € 0 € +50.000 €
Steuersatz: 30%
- Passiv vs. aktiv: Welche Differenzen führen wozu?
- Höhe passiver latenter Steuern.
- Höhe aktiver latenter Steuern.
- Buchungssätze.
- Bilanzausweis.
Übung 7: Rechnungsabgrenzung (aRAP/pRAP)
01.12.2026: Wartungsvertrag 24.000 € für 01.01.–31.12.2027 bezahlt
15.12.2026: Miete 6.000 € für 01.01.–28.02.2027 vereinnahmt
- Welche RAP entstehen zum 31.12.2026?
- Buchungen 2026 und monatliche Auflösung 2027.
Übung 8: Wertminderung UV vs. AV (strenges vs. gemildertes NWP)
Buchwert jeweils 100.000 € (31.12.2026)
a) Umlaufvermögen (Handelsware): beizulegender Wert 85.000 € (vorübergehend)
b) Anlagevermögen (Maschine): beizulegender Wert 85.000 € (vorübergehend)
- Ist abzuschreiben? Begründen Sie.
- Buchungssatz (falls ja).
Übung 9: Drohverlustrückstellung (HGB) vs. Steuerbilanz
Schwebender Vertrag:
Erlöse 200.000 €
erwartete Kosten 230.000 €
Verlust 30.000 €
Vertrag nicht erfüllt
- HGB: Ansatz/Buchung?
- Steuerbilanz: Ansatz/Buchung?
- Latente Steuer (30%)?
7. Musterlösungen (Auswahl)
Lösung Übung 1: Rückstellungen (Beispielrechnung)
HGB:
Endwert inkl. Kostensteigerung:
60.000 € × (1,03)^3 = 65.545 € (gerundet)
Barwert (2,5%):
65.545 € / (1,025)^3 = 60.890 € (gerundet)
Steuerbilanz:
Endwert ohne Kostensteigerung: 60.000 €
Barwert (5,5%):
60.000 € / (1,055)^3 = 51.033 € (gerundet)
Passive latente Steuer:
Temporäre Differenz: 60.890 € - 51.033 € = 9.857 €
Latente Steuer: 9.857 € × 30% = 2.957 €
Buchung latente Steuer (HGB):
Steuern vom Einkommen/Ertrag 2.957 €
an Passive latente Steuern 2.957 €
In Klausuren ist entscheidend, dass Sie eine konsistente Rundungslogik anwenden (z. B. auf volle Euro). Geringe Abweichungen durch Rundung sind üblich.
Lösung Übung 3: Pfandgelder
Bilanzansatz 31.12.:
Anfang 50.000 €
+ vereinnahmt 120.000 €
- zurückgezahlt 100.000 €
= 70.000 € Pfandverbindlichkeiten
Buchung Vereinnahmung:
Kasse/Bank 120.000 €
an Verbindlichkeiten aus Pfandgeldern 120.000 €
Buchung Rückzahlung:
Verbindlichkeiten aus Pfandgeldern 100.000 €
an Kasse/Bank 100.000 €
Lösung Übung 5: Verbrauchsfolgeverfahren (Kurz)
Gesamtwert: 20.000 + 15.600 + 13.750 + 11.600 + 9.000 = 69.950 €
Gesamtmenge: 1.300 Stk.
Durchschnittspreis: 69.950 / 1.300 = 53,81 €/Stk.
Endbestand Durchschnitt: 500 × 53,81 = 26.905 €
FIFO-Endbestand (neueste zuerst): 28.850 €
LIFO-Endbestand (älteste zuerst): 25.200 €
Wareneinsatz = Gesamtwert - Endbestand
Durchschnitt: 69.950 - 26.905 = 43.045 €
FIFO: 69.950 - 28.850 = 41.100 €
LIFO: 69.950 - 25.200 = 44.750 €
Niedrigster Gewinn: LIFO (höchster Wareneinsatz) – Vorsichtsprinzip.
Lösung Übung 7: Rechnungsabgrenzung
Wartung 24.000 € (für 2027):
31.12.2026: aRAP 24.000 €
Auflösung 2027: 2.000 €/Monat
Miete 6.000 € (Jan–Feb 2027):
31.12.2026: pRAP 6.000 €
Auflösung 2027: 3.000 € Januar, 3.000 € Februar
Lösung Übung 8: Wertminderung UV vs. AV
a) Umlaufvermögen: Abschreibung Pflicht (strenges Niederstwertprinzip):
Abschreibung auf Vorräte 15.000 €
an Vorräte 15.000 €
b) Anlagevermögen: nur Pflicht, wenn voraussichtlich dauernd.
Vorübergehend → i. d. R. keine Pflichtabschreibung.
Lösung Übung 9: Drohverlustrückstellung
HGB:
Aufwand Drohverlustrückstellung 30.000 €
an Rückstellung drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 30.000 €
Steuerbilanz:
regelmäßig kein Ansatz → temporäre Differenz
Passive latente Steuer (30%):
30.000 € × 30% = 9.000 €
Buchung (HGB):
Steuern vom Einkommen/Ertrag 9.000 €
an Passive latente Steuern 9.000 €
8. Zusammenfassung: Die wichtigsten GoB-Regeln
Die 10 goldenen Regeln
- Vorsicht walten lassen – im Zweifel niedriger bewerten.
- Gewinne erst bei Realisation – nicht zu früh erfassen.
- Verluste sofort berücksichtigen – auch wenn nur drohend.
- Einzeln bewerten – Bewertungseinheit sauber abgrenzen.
- Niederstwertprinzip (Aktiva) – Wertminderungen beachten.
- Höchstwertprinzip (Passiva) – Verpflichtungen realistisch bemessen.
- Periodengerecht abgrenzen – RAP konsequent nutzen.
- Stetig bleiben – Methoden nicht willkürlich ändern.
- Bilanzidentität wahren – Schlussbilanz = Eröffnungsbilanz Folgejahr.
- Klarheit schaffen – nachvollziehbar für Dritte (Dokumentation/Belegwesen).
GoB-Checkliste für Bilanzierung
- Liegt ein Vermögensgegenstand/Wirtschaftsgut bzw. eine Schuld vor?
- Besteht Aktivierungspflicht, -wahlrecht oder -verbot?
- Ist die Bewertungseinheit korrekt abgegrenzt?
- Erstbewertung zu Anschaffungs-/Herstellungskosten?
- Folgebewertung nach Niederstwert-/Höchstwertprinzip?
- Vorsichtsprinzip eingehalten (Realisation/Imparität)?
- Unterschiede HGB/EStG dokumentiert (latente Steuern)?
- Richtige Bilanzposition und Darstellung (Klarheit/Übersicht)?
- Vorjahresvergleichbarkeit (Stetigkeit)?
- Bilanzidentität gewahrt?
9. Vertiefung: Maßgeblichkeitsprinzip
Grundsatz
§ 5 Abs. 1 EStG: Die Handelsbilanz ist grundsätzlich für die Steuerbilanz maßgeblich.
Handelsbilanz (nach GoB)
↓
Maßgeblichkeit
↓
Steuerbilanz
Durchbrechungen
- Steuerliche Sondervorschriften gehen vor (Bewertungsvorbehalt), z. B. § 5 Abs. 6 EStG, § 6 EStG, § 7 EStG.
- Steuerliche Wahlrechte (z. B. GWG, Sammelposten, Teilwertabschreibung).
- Folgen: temporäre Differenzen und latente Steuern in der Handelsbilanz (§ 274 HGB).
10. Häufige Prüfungsfehler vermeiden
- ❌ Gewinn bei Auftragserteilung buchen → ✅ erst bei Lieferung/Leistung (Realisationsprinzip)
- ❌ Drohverlust ignorieren → ✅ Drohverlustrückstellung (Imparitätsprinzip)
- ❌ Forderungen stets zum Nennwert → ✅ Wertberichtigungen (Niederstwertprinzip)
- ❌ Pfandgelder als Erlöse → ✅ Verbindlichkeit (durchlaufender Posten)
- ❌ Rückstellungen ohne Abzinsung → ✅ bei Laufzeit > 1 Jahr abzinsen (HGB/EStG unterschiedlich)
- ❌ Latente Steuern in Steuerbilanz ausweisen → ✅ latente Steuern nur in Handelsbilanz
11. Weiterführende Hinweise
Wichtige Rechtsgrundlagen (Auswahl)
- HGB: §§ 238–263 (Buchführung/Abschluss), § 252 (Bewertungsgrundsätze), § 253 (Bewertung), § 256 (Verbrauchsfolgeverfahren), § 274 (latente Steuern)
- EStG: § 5 (Maßgeblichkeit), § 6 (Bewertung), § 6 Abs. 1 Nr. 3a (Rückstellungen)
- AO: §§ 140–148 (Ordnungsvorschriften)
Prüfungsrelevante Schwerpunkte
- Vorsichtsprinzip (Realisation/Imparität)
- Niederstwert-/Höchstwertprinzip in der Praxis
- Rückstellungsbewertung HGB vs. EStG (inkl. Abzinsung)
- Forderungsbewertung (EWB/PWB)
- Latente Steuern berechnen und buchen
- Verbrauchsfolgeverfahren anwenden
- Rechnungsabgrenzung (RAP) sicher beherrschen
Hinweis: GoBD, GoBS und GDPdU (Begriffe sauber abgrenzen)
Der Begriff „GoDDS“ ist im deutschen Rechnungslegungs-/Steuerkontext nicht als gängige Abkürzung etabliert und dürfte häufig auf eine Verwechslung/Vertipper zurückgehen.
- GoBS: Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (historischer IT-Rahmen).
- GDPdU: Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (historische Verwaltungsgrundsätze zum Datenzugriff in Außenprüfungen).
- GoBD: heutiger Maßstab für elektronische Buchführung/Aufbewahrung und Datenzugriff; konkretisiert Ordnungsmäßigkeit in IT-Prozessen (inkl. Verfahrensdokumentation).
GoB liefern die materiellen/formellen Grundprinzipien; GoBD konkretisieren diese für IT-Systeme, Aufbewahrung und Datenzugriff.
Siehe auch: Auslegung der Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung (GoB) für die Kassenbuchhaltung ...
Lektionen: Buchhaltung lernen
Erlernen Sie die Grundlagen der Buchführung Schritt für Schritt – von Soll und Haben über die Umsatzsteuer bis hin zum Jahresabschluss.




